Der ÖWAV hat im Juni 2010 die vierte Auflage des ÖWAV-Regelblatts 16 "Einleitung von Abwasser aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen in öffentliche Abwasseranlagen oder in Gewässer" veröffentlicht.
Das ÖWAV-Regelblatt 16 (4. Auflage) beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Behandlung und Reinigung von Abwässern aus Kfz-Tankstellen, Kfz-Waschplätzen/-anlagen und Kfz-Werkstätten, welche die Ableitung in eine öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) oder in ein Fließgewässer (Direkteinleitung) gemäß Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen (AEV Fahrzeugtechnik) ermöglichen.
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