18.09.25

WasserstoffVO & EAG-InvestitionszuschüsseVO-Wasserstoff

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat am 17.9.2025 sowohl den Gesetzesentwurf zur Wasserstoffverordnung (WstVO) sowie zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff ins Begutachtungsverfahren geschickt. Beide Vorhaben verfolgen laut den Materialien das Ziel, die „Realisierung eines nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsfähigen Energiesystems durch Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien, Steigerung der Energieeffizienz und durch Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit“. 

  • Konkrete Ziele der Wasserstoffverordnung sind die Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 70 % durch die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs sowie die Gewährleistung, dass durch die Einhaltung der delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 die zur Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs nicht biogenen Ursprungs genutzte Elektrizität als erneuerbar anerkannt werden kann.

  • Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff hat die Steigerung der inländischen Gaserzeugung aus erneuerbaren Quellen durch die Festlegung spezifischer Regelungen zur Gewährung von Investitionszuschüssen zum Ziel. 
Stellungnahmen sind bis einschließlich 01.10.2025 möglich. 


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