30.10.25

Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen

Am 16.10.2025 wurde nun das bereits erwartete Bundesgesetz zur Sicherstellung eines hohen Resilienzniveaus von kritischen Einrichtungen (Resilienz-kritischer-Einrichtungen-Gesetz – RKEG) erlassen. 
 
Das Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung der RKE-Richtlinie (EU) 2022/2557 und enthält eine Reihe an Maßnahmen, um ein hohes Resilienzniveau kritischer Einrichtungen – welche eine zentrale Rolle zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen spielen – zu gewährleisten. Erfasst sind Einrichtungen aus 11 Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur oder die öffentliche Verwaltung.   
 
Zu den Maßnahmen des RKEG zählen etwa die Durchführung einer nationalen Risikoanalyse sowie die Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres als zentrale Behörde. Des weiteren werden die Einrichtungen unter anderem zur Durchführung von Risikoanalysen, zum Ergreifen von Resilienzmaßnahmen und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet. 
 

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