10.11.25

Feuchttücher und Abwasser – EU nimmt Hersteller in die Pflicht

Feuchttücher gehören zu den unscheinbaren Alltagsprodukten, die in der Abwasserwirtschaft große Probleme verursachen. Sie verstopfen Kanäle, belasten Kläranlagen und führen zu hohen Reinigungskosten. Die Europäische Kommission hat nun reagiert und in ihren neuen Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) Empfehlungen ausgesprochen: Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie Feuchttüchern sollen künftig die Kosten für deren Entfernung aus der Abwasserinfrastruktur mittragen. 
 
Diese Leitlinien, veröffentlicht im Amtsblatt, konkretisieren Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie zeigen deutlich, wie die Kommission den geltenden Rechtsrahmen interpretiert: „Abfälle, die an den Zuläufen der Kanalisationssysteme gesammelt werden, z. B. im System, in Regenwasserkanälen und Straßenabläufen entsorgte Feuchttücher, sollten als Müll betrachtet werden.“ 
 
Die Kostenpflicht umfasst auch die Entfernung aus Kläranlagen – anteilig nach dem Volumen der entfernten Kunststoffabfälle. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe unterstützt. In Deutschland denkt die Politik inzwischen über eine Abgabe oder sogar ein Verbot bestimmter Feuchttücher nach. Hintergrund sind die enormen Belastungen für die kommunale Infrastruktur und Umwelt
  
Hinweis: In diesem Zusammenhang möchte der ÖWAV erneut auf seinen bereits 2017 erschienenen Folder „Tatort:WC – Feuchttücher killen Pumpen und erhöhen Ihre Abwassergebühren“ (Juni 2017) verweisen, der die Problematiken von Feuchttüchern im WC aufzeigt.

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