02.09.26

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft

Seit dem 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar rechtsverbindlich. Ziele dieser Verordnung sind die Reduktion des Verpackungsverbrauchs in der EU und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. 
 
Bestehende nationale Regelungen im AWG 2002 bzw. der Verpackungsverordnung 2014 sind bis zum Erlass nationaler Regelungen weiterhin anwendbar, sofern sie mit der EU-Verpackungsverordnung in Einklang stehen. Durch die Verpackungsverordnung wurden erstmals auch verbindliche Mengenbeschränkungen für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen mit Lebensmittelkontakt geschaffen, die seit dem 12. August 2026 zur Anwendung kommen. 
 
Weitere Informationen zur PPWR und Informationen zum Geltungsbeginn der einzelnen Regelungen befinden sich folgendem Merkblatt, das durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) veröffentlicht wurde (> LINK). 
 
Die Europäische Kommission hat kürzlich die überarbeiteten FAQs (Frequently Asked Questions) zur Verpackungsverordnung veröffentlicht (> LINK). 

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