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24.09.26

Mit neuem Klimagesetz zur Klimaneutralität 2040?

Der fortschreitende Klimawandel und seine bereits spürbaren ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen erfordern wirksame Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an unvermeidbare Klimafolgen. Vor dem Hintergrund der überdurchschnittlichen Erwärmung in Österreich besteht Bedarf an einem umfassenden und effektiven rechtlichen Rahmen für die nationale Klimapolitik. Das neue Klimagesetz soll diesen Rahmen auf Basis der drei Säulen Kreislaufwirtschaft, Klimawandelanpassung und Klimaschutz schaffen, zudem die unionsrechtlichen Klimaziele erfüllen und die Klimaneutralität Österreichs bis 2040 unterstützen.

Ende September 2026 hat die Bundesregierung nun den Entwurf für ein neues Klimagesetz in Begutachtung geschickt. Hier folgen die wichtigsten Maßnahmen und ihre Ziele:
 
  • Kernstück des Klimagesetzes ist der Klimafahrplan als strategisches Planungsinstrument. Er enthält indikative Reduktionspfade und Maßnahmen für Bund und Länder zur Erreichung der Klimaneutralität 2040. Für die Wasser- und Abfallwirtschaft können sich daraus künftig relevante Vorgaben und Maßnahmen in den Bereichen Klimawandelanpassung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft ergeben.

  • Im Sinne eines institutionellen Rahmens werden zwei neue Gremien eingerichtet: eine Steuerungsgruppe als zentrales politisches Steuerungsgremium sowie ein wissenschaftlicher Klimabeirat als unabhängiges Expertengremium zur Beratung der Steuerungsgruppe.

  • Ein verbessertes Monitoring und ein auf aktuelle Emissionstrends sowie Klimawandelanpassung ausgerichtetes Berichtswesen sollen politische Entscheidungen besser unterstützen und beschleunigen.

  • Für die Wasserwirtschaft besonders relevant ist die stärkere Berücksichtigung der Klimawandelanpassung, etwa im Hinblick auf Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Trockenperioden und die Resilienz wasserwirtschaftlicher Infrastruktur.

  • Für die Abfallwirtschaft bestehen wesentliche Anknüpfungspunkte im Bereich der Kreislaufwirtschaft, insbesondere hinsichtlich Ressourceneffizienz, Wiederverwendung, Recycling sowie der Reduktion klimarelevanter Emissionen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. Oktober 2026 beim BMLUK eingereicht werden.
 
 

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