Anlagen- und Verfahrensrecht in der Praxis
Energiewende, Energiekrise und Klimaschutz
als Chance für das nächste Jahrzehnt
Das Anlagenrecht ist untrennbar mit dem Verfahrensrecht verbunden. Dass selbst der Bund den Bedarf
von besonderen Verfahrensregimen erkannt hat, zeigen Beispiele wie das Verfahrensregime des UVP-G 2000 oder jüngste Bestrebungen nach sogenannten Fast-Track-Verfahren im Bereich der erneuerbaren Energien.
Die vorliegende Veranstaltung unternimmt den Versuch, hier einen Bogen über den Status quo und ausgewählte Highlight-Judikate zum Anlagen- und Verfahrensrecht über die Energiewende, den Klimaschutz und Nachhaltigkeitsbestrebungen hin zu den angesprochenen Sonderverfahrensregimen zu spannen. Raum kommt in diesem Zusammenhang vor allem den innovativen Ansätzen im Bereich des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu.
Nicht übersehen wird dabei, dass gerade die zwei, drei Jahre, die durch mehrere Krisen (Covid-19-Pandemie, Energiekrise) geprägt waren und sind, schlaglichtartig den Fokus auf Möglichkeiten der „Verfahrensführung unter besonderen Umständen“ gelenkt haben. Anhand von konkreten Fallbeispielen soll daher im Rahmen dieses Seminars auch der Frage nachgegangen werden, wieviel Optimierungspotenzial bereits bei geschickter Ausnutzung der momentanen gesetzlichen Rahmenbedingungen denkbar ist.
Behördenvertreter:innen, Kommunen, Verbände und Universitäten, kommunale und private Entsorgungswirtschaft, Anlagenbetreiber:innen aller Art (von A wie Abfallwirtschaft über Energiewirtschaft, chemische und holzverarbeitende Industrie bis hin zur Roh- und Baustoffindustrie und Z wie Zementindustrie), Kraftwerksgesellschaften, Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Sachverständige, NGOs, Ziviltechniker:innen und Planer:innen, Projektabwickler:innen
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Organisatorische Auskünfte: | | Fachliche Auskünfte: Mag. Lisa Spazierer, LL.B.
Bereichsleiterin Recht & Wirtschaft / Qualität & Hygiene
Tel. +43-1-535 57 20-84
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