Schutzbauten 2024/VRV
„Erstmalige Erfassung der kofinanzierten Schutzbauten im Rechnungswesen der Gemeinden/Gebietskörperschaften nach der Novelle zur VRV 2015 BGBl. II Nr. 316/2023“
Das Webinar findet von 10.00 bis 11.30 Uhr statt!
Die Bestimmungen über die Erfassung und Bewertung von kofinanzierten Schutzbauten im Rechnungswesen der Gemeinde / Gebietskörperschaft (als wirtschaftliche Eigentümerin) sind erstmalig für das Finanzjahr 2024 anzuwenden.
Im Rechnungsabschluss 2024 sind die bereits bestehenden kofinanzierten Schutzbauten entweder textlich in einer Anlage auszuweisen oder in der Vermögensrechnung, mit den gesamten projektbezogenen Anschaffungs-/Herstellungskosten und den gesamten Kapitaltransfers erstmalig zu erfassen.
Die Details zur erstmaligen Erfassung und Bewertung der kofinanzierten Schutzbauten wurden beim ÖWAV u.a. mit Vertretern von Bund, den Ländern und Gemeindeaufsichtsbehörden abgestimmt und im ÖWAV-Expert:innenpapier aufbereitet.
In Ergänzung zu dem im Herbst 2024 veröffentlichten ÖWAV-Expert:innenpapier wird die Leiterin der Expertengruppe – Fr. Bogensberger – im Rahmen des Webinars praxisbezogene Beispiele für die Erfassung, Bewertung und Verbuchung von kofinanzierten Schutzbauten vorstellen. Sie wird in diesem Zusammenhang die Fragen, ob, wie, wann und unter welchen Bedingungen die Schutzbauten im Rechnungswesen nach der VRV aufzunehmen sind, im Detail präsentieren und offene Punkte klären.
Dieses Webinar richtet sich an Bürgermeister:innen, Gemeindevertreter:innen, Vertreter:innen aus den kommunalen Funktionsbereichen Finanzverwaltung, Rechnungswesen und Buchhaltung, sowie an Bund- und Landesbedienstete, die für die Erstellung/Überprüfung der Rechnungsabschlüsse und die (Erst-)Erfassung und Bewertung der Schutzbauten (Hochwasserschutz, Lawinenverbauung, Wildbachverbauung) der Gemeinden/Gebietsköperschaften zuständig sind.
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0 € Ermäßigter Preis für Mitglieder
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Organisatorische Auskünfte: | | Fachliche Auskünfte: Mag. Isabella Ebner
Bereichsleiterin Recht & Wirtschaft
Tel. +43-1-535 57 20-91
ta.vaweo(a)renbe | |