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Renaturierung aus rechtlicher Sicht

Ort:
Salzburg
Datum: 
19.03.2025

Die am 18. August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die EU-Staaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Etablierung von unterschiedlichsten Ökosystemen und Lebensräumen zu treffen. Betroffen sind diverse Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme, städtische Ökosysteme, Flüsse und damit verbundene Auen, Bestäuberpopulationen, landwirtschaftliche Ökosysteme, Waldökosysteme usw. Dazu sind von den Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne auszuarbeiten. Im Dezember 2026 sollen die nationalen Wiederherstellungspläne im Konzept vorliegen, im September 2027 müssen sie fertig sein.

Schwerpunkt dieser ÖWAV-Veranstaltung ist die Beleuchtung rechtlicher Knackpunkte und des Handlungsbedarfs der Mitgliedstaaten. Was ist der aktuelle Stand der Arbeiten für den Entwurf eines nationalen Wiederherstellungsplans und wie läuft die Koordinierung zwischen den unterschiedlichen davon betroffenen Gebietskörperschaften und Stakeholdern? Welche Auswirkungen kann die Renaturierungs-Verordnung auf Projektgenehmigungsverfahren haben? Dazu werden Vertreter:innen von Behörden, Verbänden, Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie NGOs über Herausforderungen und Möglichkeiten diskutieren.
Kosten: 
310 € 
Ermäßigter Preis für Mitglieder
470 €
Normalpreis
 (Preise ohne USt.)
Organisatorische Auskünfte:

Martin Waschak
Seminarmanager
Tel. +43-1-535 57 20-75
ta.vaweo(a)kahcsaw

 Fachliche Auskünfte:
Mag. Isabella Ebner
Bereichsleiterin Recht & Wirtschaft
Tel. +43-1-535 57 20-91
ta.vaweo(a)renbe
 
 
 





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