24.06.22
Coronavirus: Basisinformationen für die Betreiber von Abwasseranlagen

Basisinformationen für Betreiber von Abwasseranlagen zum SARS-CoV-2 Virus (COVID-19 Pandemie)

(Stand: 4.1.2022 - wird nicht mehr aktualisiert!)
Informationen: ÖWAV-Kernteam COVID-19 und Abwasser
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Sehr geehrte Anlagenbetreiber und ÖWAV-Mitglieder!

Aufgrund der laufenden Entwicklungen rund um die COVID-19 Pandemie ist der Österreichische Wassser-und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) in bundesweite ExpertInnengruppen eingebunden. Der ÖWAV hat für die Betreiber von Abwasseranlagen die folgenden Informationen zusammengestellt. Es wird ersucht, die angeführten Empfehlungen jedenfalls kritisch zu prüfen und – soweit zutreffend – im eigenen Bereich anzuwenden.

Gegebenenfalls sollten zusätzliche Schritte im Sinne dieser Empfehlungen gesetzt werden, angepasst an die konkreten Bedingungen für den Betrieb der eigenen Anlage.

Hinweis aufgrund der aktuellen Lage:

Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen und Prognosen, insbesondere mit der zunehmenden Verbreitung der Omicron-Mutante, sollten alle Betreiber von Abwasseranlagen (Kanalisationen und Kläranlagen) der Thematik „Vorausplanung für den Fall personeller Engpässe“ (Notbetrieb) verstärktes Augenmerk widmen (vgl. auch unten – Liste von Empfehlungen).

An dieser Stelle darf unter anderem ausdrücklich auf die Inhalte des Dokuments „Klarstellungen zu systemrelevanten Unternehmen im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion“  (BMSGPK, BMI und BMLRT, 2020) hingewiesen werden. Dort wurde klargestellt, dass Unternehmen und Betriebe, die zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens erforderlich sind, als „systemrelevante Unternehmen“ gelten. Unternehmen bzw. Betriebe im Bereich der Abwasserentsorgung werden dort explizit als systemrelevante Unternehmen eingestuft und der Zusammenhang mit gesetzlich festgelegten Covid-19-Maßnahmen hergestellt. Details entnehmen Sie bitte dem zitierten Dokument (sh. auch die am Ende dieser Seite verlinkten Informationen).

Die folgenden Informationen und Empfehlungen basieren auf regelmäßig durchgeführten Recherchen sowie ExpertInnengesprächen seitens des ÖWAV (siehe auch die unten angeführten Links) und werden durch den ÖWAV-Ausschuss Team COVID-19 & Abwasser getragen, welcher eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus der Interaktion FG Qualität und Hygiene sowie FG Abwassertechnik und Gewässerschutz darstellt. Die laufenden Recherchen zum Stand des Wissens zu COVID-19 und Abwasser basieren auf der Recherche und Analyse der international verfügbaren qualitätsgesicherten aktuellen Literatur in akkreditierten Datenbanken. Bis Dato konnten über 350 spezifische Arbeiten zum Thema gefunden werden.

Eine zentrale Frage: Kommen infektiöse SARS-CoV-2-Viren und deren Varianten im Abwasser vor? 

Laut derzeitigem Stand der international  anerkannten wissenschaftlichen Literatur werden infektiöse Partikel über den Stuhl infizierter Personen nicht oder nur in sehr geringen Konzentrationen in das Abwasser ausgeschieden. Der Hauptübertragungsweg ist die aerogene Übertragung von Mensch zu Mensch (Aerosole, Tröpfchen). Auf Basis von Informationen über verwandte Corona-Viren ist anzunehmen, dass selbst wenn infektiöse SARS-CoV-2-Viren ins Wasser gelangen, diese deutlich kürzer infektiös bleiben als andere bekannte fäkalbürtige virale Krankheitserreger (z.B. Rotaviren, Adenoviren, Noroviren, Hepatitis A Viren). Aktuelle Laborstudien mit Abwasser und experimentell hinzugefügten infektiösen SARS-CoV-2-Viren deuten jedoch darauf hin, dass diese Virenpartikel durchaus für einige Zeit im Rohabwasser infektiös bleiben können.

Das Risiko einer Übertragung durch Fäkalien wird von der WHO aufgrund des derzeitigen Informationsstandes als gering bewertet (WHO Website 24.12.2021: Interim Guidance Document 29.7.2020). Das Auftreten infektiöser SARS-CoV-2-Partikel kann in kommunalem Abwasser jedoch nicht ausgeschlossen werden. Ungeachtet dessen sind die einschlägigen arbeitshygienischen und arbeitsmedizinischen Richtlinien für Abwasseranlagen so ausgelegt, dass sie alle mikrobiologischen Gefährdungen, einschließlich solcher durch Viren, umfassen und dass die vorzusehenden Maßnahmen zur Reduktion der Infektionsrisiken effektiv und optimal ausgelegt sind. Das konsequente Einhalten der allgemeinen Arbeitsschutzregeln und betrieblichen Hygienemaßnahmen reicht auch für den Schutz gegen SARS-CoV-2 völlig aus. Das gilt ebenso für unterschiedliche Varianten dieses Virus (z.B. Delta und Omicron Mutante). Die Veränderungen durch die beschriebenen Mutationen betreffen nicht den grundsätzlichen Bauplan des Virus ( = behülltes RNA Virus). Behüllte RNA Viren zeigen - aufgrund ihrer Struktur - eine geringere Persistenz und Resistenz im Wasser und Abwasser als die bekannten nicht-behüllten wasserübertragbaren fäkalbürtigen viralen Krankheitserreger (Beispiele siehe weiter oben). 

Nach wie vor ist gemäß der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Corona-Krankheit über Fäkalien als vernachlässigbar einzuschätzen. Die prinzipielle Übertragbarkeit über Fäkalien konnte jedoch anhand einer Tierstudie mit Frettchen experimentell gezeigt werden. Seitens der WHO wird das Betriebspersonal von Wasser- oder Abwasseranlagen nicht als eine besonders gefährdete Berufsgruppe eingeschätzt, und es wurde bis Dato keine gehäufte Anzahl an Erkrankungen unter dieser Personengruppe nachgewiesen. 

SARS-CoV-2 RNA Abwasser-Monitoring

Mit Hilfe der PCR-Nachweismethode (molekularbiologische Nachweismethoden für DNA- oder RNA-Moleküle) können Teile der SARS-CoV-2-RNA (RNA, Ribonukleinsäure) in kommunalem Abwasser nachgewiesen und Varianten (Mutationen) von SARS-CoV-2 im Abwasser durch Sequenzierung unterschieden werden. Bei der im Abwasser nachweisbaren RNA handelt es sich um genetisches Material des Virus im Zufluss von Kläranlagen, von welchem keine Ansteckungsgefahr ausgeht. Diese Nachweismethode („abwasserbasierte Epidemiologie“) wird mittlerweile in vielen Ländern und Regionen der Welt zur Bereitstellung ergänzender Informationen zum COVID-19-Infektionsgeschehen in der Bevölkerung für Gesundheitsbehörden herangezogen. Als Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung eines solchen Abwasser-Monitorings in Österreich kann die Vorgangsweise der Länder Tirol (www.tirol.gv.at/covid-abwasser) und Vorarlberg (vorarlberg.at/-/covid-19-covid-19-abwasserüberwachung-in-vorarlberg) genannt werden.

Aktuelle Information durch die ÖWAV "Task Force" COVID-19 und Abwasser

Der ÖWAV ist bestrebt, zum Thema „Corona im Abwasser“ aktuelle Informationen zu sammeln und seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Seit Anfang Juni 2020 existiert eine hierfür eingerichtete ÖWAV Arbeitsgruppe zum Thema COVID Pandemie und Abwasser, die in alle diesbezüglichen Fragestellungen eingebunden ist und auch eine laufende Evaluierung zum Stand des Wissens und der Pandemiesituation vornimmt (> Team COVID-19 und Abwasser).

Empfehlungen – folgende Punkte sind möglichst zu beachten:

Strikte Einhaltung der allgemeinen Arbeitsschutzregeln und betrieblichen Hygienemaßnahmen (Maßnahmenplanung und Evaluierung gemäß ÖWAV Regelblatt 405)

Ressourcenplanung in Bezug auf Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Desinfektionsmittel beachten (Lieferengpässe!)

Nicht unbedingt notwendige Tätigkeiten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben

Vorausplanung Notbetrieb: Es kann zu personellen Engpässen (und damit zu Einschränkungen des Normalbetriebs) kommen:

- Welche Aufgaben sind auch im Notbetrieb zu leisten?

- Wer steht zur Verfügung?

- Welche Funktionen können über die Fernwartung gesichert werden?

- Welche Kommunikationswege stehen bei eingeschränkter Mobilität (verordnete Ausgangssperren u.Ä.) zur Verfügung?

Entsprechende Planung von Schicht- bzw. Bereitschaftsdiensten (z.B. wechselweiser Dienst zur Kontaktvermeidung, fernmündliche Dienstübergaben bzw. unter möglichst einfacher Nutzung schriftlicher digitaler Kommunikation, Reinigung bzw. Desinfektion von Arbeitsplätzen, keine gemeinsamen Pausen)

Unterstützung zwischen benachbarten Anlagen (Nützen der Kontakte in den ÖWAV-Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften)

Kontakte im Betrieb (und auch im Privaten) auf ein notwendiges Maß reduzieren und die allgemeinen Verhaltensregeln einhalten (siehe Links unten)

Ausstellen einer Bestätigung durch den Betreiber (Gemeinde, Abwasserverband etc.) für jene Mitarbeiter, die für Betrieb und Aufrechterhalten der Funktionsfähigkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie insbesondere der Abwasserentsorgung im Einsatz sind (zum Mitführen mit dem Ausweis im Falle von Ausgangsbeschränkungen)

Hinweis: Die Umsetzung bzw. Prüfung der angeführten Maßnahmen muss kritisch und in Bezug auf den eigenen Betrieb erfolgen. Dies sollte in Eigenverantwortung auch dann geschehen, wenn keine ausdrücklichen individuell oder generell anzuwendenden rechtlichen Vorgaben definiert sind.

Die ExpertInnen beim ÖWAV sind bemüht, die Entwicklungen laufend zu beobachten und aktuelle Informationen an die Anlagenbetreiber weiterzugeben.

 

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen: 

Information zum Thema Abwasser

DWA: Gefährdung durch Coronavirus

DWA: Pandemiemaßnahmen in Abwasserbetrieben

WHO

SVGW: Pandemiehandbuch

Informationen der Länder bzgl. Corona in der Wasserwirtschaft

Niederösterreich

Oberösterreich

Steiermark

Tirol

ÖWAV-Regelwerk in Bezug auf Hygiene

ÖWAV-Regelblatt 405 „Arbeitshygienische und arbeitsmedizinische Richtlinien für Abwasseranlagen" (aus dem Jahr 2016, welches im Rahmen der Kanal- und Kläranlagen-Nachbarschaften an alle teilnehmenden Anlagen verteilt wurde)

ÖWAV-Hygiene-Merkblatt für das Betriebspersonal von Abwasseranlagen

Allgemeiner Umgang

Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Österreichische Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin – Infektionsprävention

Robert-Koch-Institut

WHO

Klarstellungen des BMLRT, BMI und des Sozialministeriums zu systemrelevanten Unternehmen im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion

Lebensmittelproduktion und Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Produkte

Klarstellungen zu systemrelevanten Unternehmen im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion (PDF)


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