08.03.24

Umgebungslärm – Aktionsplanung 2024

Lärmprobleme und Lärmauswirkungen werden im Rahmen der Aktionsplanung für Umgebungslärm auf Basis des Artikels 8 der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer nationalen Umsetzung geregelt. Der Aktionsplan Umgebungslärm der unterschiedlichen Lärmquellen setzt sich in Österreich aus Teil-Aktionsplänen zusammen. Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde der Zeitrahmen für die nächste Überprüfung bzw. Überarbeitung der Aktionspläne mit 18. Juli 2024 festgelegt.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt bekannt, dass die von den für die jeweilige Lärmquelle zuständigen Behörden auf Basis der strategischen Umgebungslärmkarten erstellten Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 unter www.laerminfo.at veröffentlicht wurden. 
 
Stellungnahmen zu den einzelnen Aktionsplänen sind schriftlich mit Betreff „Umgebungslärm“ direkt an die jeweils zuständige Behörde zu richten. Die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Aktionsplänen sind unter http://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap2024 angeführt.  Allgemeine, mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffende Stellungnahmen können auch an umgebungslaerm@bmk.gv.at gerichtet werden. Die Stellungnahmen können bis 22. April 2024 abgegeben werden. 

(Foto: Screenpage HP Lärminfo)

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