EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) Mit der endgültigen Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung („Soil Monitoring Law“) am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Böden und zur Eindämmung der fortschreitenden Bodendegradation gesetzt. ÖWAV präsentierte Expert:innenpapier zu Netzmitteln Am 29. Oktober 2025 präsentierte der ÖWAV im Rahmen eines kostenlosen Webinars das neue Expert:innenpapier zur Anwendung von Netzmitteln bei Vegetationsbränden. Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG beschlossen
Am 29. Oktober 2025 präsentierte der ÖWAV im Rahmen eines kostenlosen Webinars das neue Expert:innenpapier zur Anwendung von Netzmitteln bei Vegetationsbränden.
Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG beschlossen
11.11.2025Wien Kurs Umweltgerechtes Bauen an und in Gewässern Fortbildungskurs „Umweltgerechtes Bauen an und in Gewässern – für Baufirmen“ 11.11.2025Salzburg Alpine Hydrogeologie Alpine Hydrogeologie – Alpine Grundwassersysteme und zukünftige Herausforderungen 12.11.2025Wien Vorbereitungskurs Kanalfacharbeiter:innenprüfung ÖWAV-Vorbereitungskurs zur Kanalfacharbeiter:innenprüfung
Fortbildungskurs „Umweltgerechtes Bauen an und in Gewässern – für Baufirmen“
Alpine Hydrogeologie – Alpine Grundwassersysteme und zukünftige Herausforderungen
ÖWAV-Vorbereitungskurs zur Kanalfacharbeiter:innenprüfung
ÖWAV-Expert:innenpapier: Netzmittel zur Bekämpfung von Vegetationsbränden ÖWAV-Merkblatt: Mindestanforderung für die Sicherheitsausrüstung im Kanalbetrieb ÖWAV-Regelblatt 405: Arbeitshygienische und arbeitsmedizinische Richtlinien für Abwasseranlagen ÖWAV-Arbeitsbehelf 49 (2): Neophytenmanagement. Teil 2: Umgang mit Abfällen, die invasive Neophyten beinhalten ÖWAV-Tätigkeitsbericht 2024/25 ÖWAV-Merkblatt: Befahren (Ein- und Aussteigen) von Behältern, Schächten, Kanälen, Dükern und dgl. und Durchführen von Arbeiten in solchen Einrichtungen (§§ 23a, 23b Arbeitsmittelverordnung – AM-VO)