23.02.26

Stellungnahmeverfahren für RB 41 Nassholzlager

Nach Ereignissen wie Stürmen oder Holzschädlingsbefall müssen große Mengen Holz rasch aus dem Wald entfernt und fachgerecht gelagert werden, um den Qualität des Holzes zu erhalten. Diese Lagerbestände werden sukzessive abgebaut, wenn holzverarbeitende Betriebe wieder Kapazitäten haben und sich der Markt erholt hat.  

Die Nassholzlagerung ist eine bewährte und vergleichsweise günstige Methode zur werterhaltenden Lagerung von Rundholz. Dabei werden auf einer vorbereiteten Lagerfläche die nicht entrindeten Holzstämme gelagert und mit Wasser beregnet. So kann das Holz über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren vor einem qualitätsmindernden Schädlingsbefall geschützt werden. 

Der Klimawandel verstärkt Sturmereignisse mit Windwurf und Trockenperioden, die die Vermehrung des Borkenkäfers begünstigen. Daher nimmt der Bedarf an Nassholzlagern zu, die nicht nur temporär, sondern wiederkehrend benutzt werden können. Eine möglichst gewässerschonende Betriebsweise steht dabei im Vordergrund und reicht von der Auswahl des Standorts über die Gestaltung der Anlage bis zur Behandlung des abzuleitenden Wassers. 

Um eine bundeseinheitliche wasserrechtliche Beurteilung der Emissionen aus wiederkehrend benutzten Nassholzlagern zu gewährleisten, wurde das ÖWAV-Regelblatt „Wassermanagement bei wiederkehrend benutzten Nassholzlagern“ entwickelt und zur Stellungnahme vorgelegt. 


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