25.02.26

KARL: EuGH weist Pharma-Klagen ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Februar 2026 sämtliche Klagen von Unternehmen sowie Verbänden der Pharma‑ und Kosmetikindustrie gegen die geplante Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) in der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie zurückgewiesen. Die Verfahren (Rechtssachen C/2025/2672 – C/2025/2687) wurden als unzulässig beurteilt. 

Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die klagenden Verbände nicht individuell betroffen seien und daher keine Klagebefugnis nach Artikel 263 AEUV besitzen. Damit setzte sich der EuGH nicht mit den inhaltlichen Fragen zur Rechtmäßigkeit der EPR-Regelungen auseinander, sondern lehnte die Beschwerden ausschließlich aus prozessualen Gründen ab. Als Beispiel liegt die Entscheidung gegen einen französischen Pharmaverband vor. 

Mit diesen Urteilen sind sämtliche Klagen aus der Industrie gegen die Herstellerverantwortung erledigt. Offen bleibt nun nur noch die im März 2025 eingebrachte Klage Polens gegen die neue kommunale Abwasserrichtlinie (Rechtssache C‑193/25), über die der EuGH noch zu entscheiden hat.


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