25.02.26

DWA: Ziele der Klärschlammverordnung bis 2029 nicht erreichbar

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sieht die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm bis 2029 als nicht realisierbar an. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bringt DWA-Präsident Uli Paetzel verschiedene Gründe für diese Einschätzung vor:

  • Zwar unterstützt die DWA das übergeordnete Ziel der Kreislaufwirtschaft und die Bedeutung von Phosphor als kritischem Rohstoff, doch fehlen nach heutiger Lage ausreichende Monoverbrennungs-Kapazitäten und großtechnisch erprobte Recyclinganlagen, um die Anforderungen der Klärschlammverordnung in der gesetzten Frist umzusetzen.

  • Trotz technologischer Fortschritte in Pilot- und Demonstrationsanlagen sei der Hochlauf der großtechnischen Anlagen noch nicht weit genug vorangekommen, und Genehmigungsverfahren dauern nach Erfahrung vieler Akteur:innen lang.

  • Die DWA weist auch auf Unsicherheiten im Markt für recycelten Phosphor sowie auf fehlende rechtliche Qualitäts- und Klassifizierungsstandards für recycelte Phosphate hin.

  • Vor diesem Hintergrund schlägt der Verband vor, die Fristen zur verpflichtenden Phosphorrückgewinnung um zehn Jahre zu verschieben:

    • 2039 für Kläranlagen > 100.000 Einwohnerwerte

    • 2042 für Anlagen ab 50.000 Einwohnerwerten
      Damit, so die DWA, sei eine realistische und dauerhafte Umsetzung möglich.

Die DWA lehnt zugleich eine Fondslösung ab, bei der Betreiber, die die Frist nicht einhalten, in einen gemeinsamen Investitionsfonds einzahlen müssten. Sie sieht darin keine Lösung für die technologischen Herausforderungen und befürchtet, dass dadurch Investitionsanreize geschwächt werden.

Gegenpositionen: Keine Fristverlängerung, sondern Umsetzung beschleunigen

Gegen diese Forderung gibt es deutliche Kritik aus anderen Teilen der Wasser-, Entsorgungs- und Ressourcenwirtschaft in Deutschland:

  • Die Deutsche Phosphor‑Plattform (DPP) lehnt eine Verschiebung der Frist ab. In einer Stellungnahme wird betont, dass eine Fristverlängerung Investitionen verzögern, den Hochlauf von Rückgewinnungskapazitäten bremsen und das Vertrauen von Kommunen, Betreiber:innen und Technologieanbietern in die Verlässlichkeit regulatorischer Vorgaben schwächen würde.

  • Statt einer generellen Fristverschiebung fordert die DPP klare Übergangs- und Anreizlösungen, um die vorhandenen Projekte zu sichern, bestehende Anlagen zu modernisieren und neue Technologien schneller in die Praxis zu bringen.

  • Auch aus politischen Kreisen des Bundesumweltministeriums wird betont, dass die Frist ab 2029 grundsätzlich beibehalten werden sollte, weil sie ein wichtiger Baustein für eine stärkere Ressourcen- und Klimaschutzstrategie sei.


Einordnung der Debatte 

Die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist seit Inkrafttreten der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 Bestandteil der deutschen Abfall- und Kreislaufwirtschaftspolitik. Ab 2029 sollen große kommunale Kläranlagen Phosphor aus Klärschlamm oder -asche zurückgewinnen, alternativ über Monoverbrennungs- oder andere technische Verfahren. Kleinere Anlagen stufenweise ab 2032 folgen.
Während technologische Verfahren zur Phosphorrückgewinnung in vielen Pilotprojekten erfolgreich demonstriert werden, bleibt der großtechnische Ausbau nach Ansicht einiger Verbände und Industrieakteure eine Herausforderung – sowohl in Bezug auf Kapazitäten, regulatorische Rahmenbedingungen als auch auf Markt- und Qualitätsstandards für recycelte Phosphorprodukte.

Die Diskussion zeigt, dass eine Balance zwischen realisierbaren Fristen, Investitions- und Planungssicherheit sowie der Beschleunigung von Kreislaufwirtschaftslösungen gefunden werden muss – ein Thema, das Politik, Wirtschaft und Praxis aktuell intensiv beschäftigt.


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