Die Sammlung, Ableitung und Behandlung der kommunalen und betrieblichen Abwässer in Siedlungsgebieten sind im europäischen Raum als Stand der Technik allgemein anerkannt. Gemäß der neuen in kraftgetretenen europäischen „Kommunalen Abwasserrichtlinie“ sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Gemeinden ab 1.000 Einwohnerwerten mit einer Kanalisation auszustatten – eine Infrastruktur, die in Österreich mit erheblichem öffentlichem Aufwand realisiert wurde. Die Verantwortung für den Erhalt liegt dabei in den Händen der Betreiber, meist Kommunen und Verbände.
Um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten, ist die regelmäßige Kanalreinigung unerlässlich. Sie erfolgt meist im Hochdruckverfahren durch den Betreiber selbst oder spezialisierte Fachfirmen. Die Herausforderung besteht darin, eine hohe Reinigungsqualität zu erzielen, ohne die Substanz des Kanals zu beschädigen.
Vor diesem Hintergrund hat der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Kanalbetrieb“ das ÖWAV-Regelwerk 34 „Hochdruckreinigung von Kanälen“ überarbeitet, das seit 1. September 2026 auf der Homepage des ÖWAV unter dem folgenden Link zum Verkauf steht:
Das Dokument liefert einen grundlegenden Überblick für den fachgerechten Einsatz der Hochdruckreinigung. Ziel ist es, Kanalbetreiber, Reinigungsfirmen, Planer und Behörden zu unterstützen und so einen wertvollen Beitrag zur Betriebssicherheit und zum Gewässerschutz zu leisten.
Der ÖWAV darf sich an dieser Stelle sehr herzlich bei allen Personen, die an der Erarbeitung des Regelwerks mitgewirkt haben, bedanken!