Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat den Entwurf der Wasserentnahmeregisterverordnung 2026 (WentRegV 2026) zur Begutachtung veröffentlicht.
Mit der Verordnung soll ein zentrales elektronisches Wasserentnahmeregister geschaffen werden, in dem wesentliche Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächengewässern erfasst werden. Ziel ist es, die Datengrundlagen für die wasserwirtschaftliche Planung, das Wasserhaushaltsmanagement, die Erstellung der Nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne sowie die Vorsorge für Trockenperioden und steigende Wasserbedarfe zu verbessern. Darüber hinaus enthält der Entwurf Regelungen zu den Pflichten der Wassernutzer:innen hinsichtlich der Messung, Dokumentation und Meldung von Wasserentnahmemengen.
Die Einführung soll laut dem vorliegenden Entwurf stufenweise erfolgen:
Ab 1. Juli 2029 sind insbesondere größere Grundwasserentnahmen mit einer bewilligten Entnahmemenge von mehr als 150.000 m³/Jahr, 1.400 m³/Tag oder 30 l/s registerpflichtig. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt werden Entnahmen aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasserkörper erfasst, für die in Regionalprogrammen bereits Aufzeichnungsverpflichtungen vorgesehen sind.
Ab 1. Jänner 2032 wird die Registerpflicht auf weitere Grundwasserentnahmen ab 40.000 m³/Jahr, 400 m³/Tag oder 5 l/s sowie auf größere Oberflächenwasserentnahmen ab 250.000 m³/Jahr, 1.000 m³/Tag oder 50 l/s ausgeweitet.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.bmluk.gv.at. Der Entwurf kann auf der Website des BMLUK unter Begutachtungsverfahren eingesehen werden.
Stellungnahmen können bis 30. Oktober 2026 per E-Mail an
abt-45@bmluk.gv.at übermittelt werden.
Foto: Wasserwerk BMLUK Haiden