Wie erstelle ich als Gemeinde ein regionales Abfallvermeidungskonzept? Welche Maßnahmen sind geeignet und welche Vorteile bringen sie einer Gemeinde?
Für eine wirksame Abfallvermeidung ist das Mitwirken aller notwendig. Gemeinden kommt dabei eine besondere Rolle zu, da sie Vorbildwirkung haben und durch Anreize zur Abfallvermeidung anregen können, aber auch selbst Abfallerzeuger sind. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) den praxisorientierten
Leitfaden zur Erstellung eines Abfallvermeidungskonzepts (AVK) für Gemeinden erstellt und veröffentlicht. Der Leitfaden enthält eine praktische Handlungsanleitung, Maßnahmenvorschläge, vielfältige Umsetzungstipps und zahlreiche „Best Practice“ Beispiele. Zusätzlich wurden weitere begleitende Unterlagen als Hilfestellung erstellt.
Der Leitfaden wird von etlichen
Pilotgemeinden bereits angewendet und die AVKs unter Begleitung des Umweltbundesamtes erstellt. Vorreiter war die
Gemeinde Hadres, die in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt den Leitfaden schon 2023 in der Praxis getestet hat. Die entwickelten Abfallvermeidungsmaßnahmen der Pilotgemeinden sind einfach umzusetzen und nachahmenswert: Beispiele sind das papiersparende Büro, das im Gemeindeamt eingeführt wird, eine Restebörse, bei der Bürger:innen ihre gebrauchten, funktionstüchtigen Produkte gratis inserieren und weitergeben können, anstatt sie zu entsorgen oder eine Kampagne zur Lebensmittelverschwendung, bei der das Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln erhöht wird.
Plätze für Pilotgemeinden sind noch frei!
Um die Erstellung von AVKs auf Ebene der Gemeinden weiter zu fördern, werden auch in 2025 wiederum 8 Gemeinden und eine (Groß)stadt mit einem Bezirk/Grätzl österreichweit gesucht, die unterstützt durch das Umweltbundesamt ein AVK erstellen wollen. Das Projekt wird durch das BMK finanziert. Die Erstellung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip!
(Symbolbild: © Umweltbundesamt/B. Gröger)