24.02.26

Neuer ÖWAV-Arbeitsausschuss "Recycling von Mineralwolleabfällen"

Am 17. Februar 2026 fand die konstituierende Sitzung des neuen Arbeitsausschusses "Recycling von Mineralwolleabfällen" statt. Ab 1. Jänner 2027 dürfen Mineralwolleabfälle bzw. Künstliche Mineralfaserabfälle gemäß Deponieverordnung 2008 nicht mehr deponiert werden, um eine stoffliche Verwertung voranzutreiben. Von diesem Deponierungsverbot sollen lediglich jene Mineralwolleabfälle ausgenommen sein, die für eine Verwertung nicht geeignet sind. 

Der Arbeitsausschuss unter der Leitung von DI Dr. Arne Ragossnig, MSc. (Die Umweltkonsulenten) und stellvertretender Leitung von DI Dr. Jutta Kraus (BMLUK) befasst sich mit Ausarbeitung von praxisorientierten Lösungsansätzen für Sammlung, Transport, Vorbehandlung und Recycling von Mineralwolleabfällen, um die derzeit noch offenen Fragen in der Umsetzung zu klären. Dabei soll unter anderem festgelegt werden, welche Mineralwolleabfälle zur stofflichen Verwertung geeignet sind und für welche Abfälle Ausnahmeregelungen gelten werden. Dabei soll ein Arbeitsbehelf ausgearbeitet werden, der sowohl Verwertung als auch Entsorgung von Mineralwolleabfällen praxisnah und verständlich erläutert. Zusätzlich soll ein Folder gestaltet werden, der die Informationen rasch und verständlich wiedergibt. 
 

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