03.03.26

Das Vergaberechtsgesetz 2026 ist da

Das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl I Nr. 8/2026) wurde am 27. Februar 2026 kundgemacht und zieht weitreichende Änderungen gegenüber dem BVergG 2018 nach sich. Zu beachten ist, dass viele der Regelungen bereits am ersten Tag des auf die Kundmachung folgenden Monats – somit bereits am Sonntag, dem 1. März 2026 – in Kraft traten. Für neue bzw. ab dem 1. März eingeleitete Verfahren gilt somit bereits die neue Rechtslage, für alle älteren Verfahren jedoch weiterhin die Bestimmungen des BVergG 2018.
 
Vor dem Hintergrund der Neuerungen veranstaltet der ÖWAV dieses Jahr wieder das Seminar „Vergaberecht für die Praxis“ am 19. Mai 2026 in Wien.  Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt ganz klar auf den wesentlichen Änderungen dieser Novelle sowie ihren Auswirkungen. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung, Vorträge zum Informationsfreiheitsgesetz sowie Praxisbeispielen aus den relevanten Bereichen des ÖWAV stehen auf dem Programm. 
 

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