27.04.26

EU-Wiederherstellungsverordnung: Hoher Nutzen für Europa

Die EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Regulation, NRR; Verordnung (EU) 2024/1991) legt rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme fest. Der neue European Academies Science Advisory Council (EASAC) Kommentar fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse und politischen Handlungsoptionen zusammen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu unterstützen. 

Ökonomische Bewertungen zeigen, dass die Wiederherstellung der degradierten Ökosysteme Europas rund 150 Milliarden Euro kosten würde. Sie bringt jedoch einen mindestens zehnfach höheren Nutzen basierend auf der Verringerung von Katastrophenrisiken, der Stärkung der Ernährungs‑ und Wassersicherheit, sowie der Reduktion von Gesundheits‑ und Wiederaufbaukosten. 

Gesunde Ökosysteme schützen Infrastruktur, senken die Importabhängigkeit, stärken den ländlichen Raum und verringern durch den Klimawandel verursachte Risiken. Natur ist also kein Luxus, sondern könnte auch als „kritische Infrastruktur“ gesehen werden. Ihre Wiederherstellung stellt daher eine gute Investition in Europas Sicherheit und Widerstandsfähigkeit dar. 

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

„5. Österreichischer Klimarechtstag“

Am 26. Mai ging der mittlerweile „5. Österreichische Klimarechtstag“ unter der Leitung von Prof. Daniel Ennöckl auf der BOKU Wien über die Bühne. 

Jetzt einreichen: Neptun Staatspreis für Wasser sucht Projekte in fünf Kategorien!

Jetzt einreichen: Neptun Staatspreis für Wasser sucht Projekte in fünf Kategorien! Beiträge aus den Bereichen Forschung und Wissenschaft, Bildung, regionales Engagement sowie aus Kunst und Kultur können bis 11. Oktober 2026 eingereicht werden und erhalten eine Chance auf die begehrte Auszeichnung, die im März 2027 verliehen wird.

Seminar "Mineralöl- und Fettabscheideranlagen"

Am 21. Mai 2026 fand in Wien das ÖWAV-Seminar „Planung, Bewilligung und Betrieb von Mineralöl- und Fettabscheideranlagen“ statt. Die Teilnehmer:innen erhielten einen kompakten und praxisnahen Überblick über aktuelle fachliche sowie rechtliche Anforderungen im Umgang mit mineralöl- und fetthaltigen Abwässern. Im Fokus standen die ÖWAV-Regelblätter 16 und 39.

Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt