27.04.26

EU-Wiederherstellungsverordnung: Hoher Nutzen für Europa

Die EU‑Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Regulation, NRR; Verordnung (EU) 2024/1991) legt rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme fest. Der neue European Academies Science Advisory Council (EASAC) Kommentar fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse und politischen Handlungsoptionen zusammen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung zu unterstützen. 

Ökonomische Bewertungen zeigen, dass die Wiederherstellung der degradierten Ökosysteme Europas rund 150 Milliarden Euro kosten würde. Sie bringt jedoch einen mindestens zehnfach höheren Nutzen basierend auf der Verringerung von Katastrophenrisiken, der Stärkung der Ernährungs‑ und Wassersicherheit, sowie der Reduktion von Gesundheits‑ und Wiederaufbaukosten. 

Gesunde Ökosysteme schützen Infrastruktur, senken die Importabhängigkeit, stärken den ländlichen Raum und verringern durch den Klimawandel verursachte Risiken. Natur ist also kein Luxus, sondern könnte auch als „kritische Infrastruktur“ gesehen werden. Ihre Wiederherstellung stellt daher eine gute Investition in Europas Sicherheit und Widerstandsfähigkeit dar. 

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