13.05.26

Gewässerschutz - strengere EU-Rechtsvorschriften treten in Kraft

Der seit Mai 2026 geltende, überarbeitete EU-Rechtsrahmen zum Gewässerschutz zielt darauf ab, den Schutz von Oberflächen- und Grundwasser deutlich zu verbessern. Dabei wird die Liste der zu kontrollierenden Schadstoffe um neu identifizierte, für Umwelt und Gesundheit bedenkliche Stoffe erweitert, darunter bestimmte PFAS-Verbindungen, Pestizide und Arzneimittelrückstände. Erstmals werden außerdem Mikroplastik, Indikatoren für antimikrobielle Resistenzen sowie besonders sensible Grundwasserökosysteme in die Überwachung einbezogen. Eine neue Bewertungsmethode ermöglicht es zudem, die kombinierte Wirkung mehrerer Schadstoffe zu erfassen und dadurch Risiken umfassender zu beurteilen.
 
Gleichzeitig sollen die Berichtspflichten der EU-Mitgliedstaaten vereinfacht und der Datenaustausch durch digitale Lösungen verbessert werden. Der Grundsatz, dass sich die Wasserqualität nicht verschlechtern darf, wird festgelegt, soll jedoch künftig flexibler gehandhabt werden, um bestimmte Infrastrukturprojekte – etwa den Wiederaufbau von Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasserschutz – zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen Regeln bis Ende 2027 umzusetzen. Darüber hinaus werden die Schadstofflisten regelmäßig aktualisiert.

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