15.06.26

Stichtag 02.08.2026: Welche Pflichten sieht die KI-VO für Unternehmen vor?

Für viele Unternehmen stellt der 2. August 2026 einen zentralen Stichtag dar. Ab diesem Zeitpunkt treten die Vorgaben der KI-Verordnung für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III der KI-Verordnung sowie sämtliche Transparenzpflichten in Kraft. Hochrisiko-Systeme betreffen Anwendungsbereiche, in denen Fehlentscheidungen gravierende Folgen für das Leben von Menschen haben können. Unternehmen, die KI beispielsweise in der kritischen Infrastruktur, beim Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten und Leistungen, im Personalmanagement oder im Versicherungswesen einsetzen, müssen somit bis zum 2. August 2026 alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt haben.
 
Doch auch für KI-Systeme, die nicht als hochriskant eingestuft sind, sieht die Verordnung bestimmte Pflichten vor – allerdings in deutlich reduzierter Form. Im Zentrum stehen hier Transparenzvorgaben gemäß Art. 50 der KI-Verordnung. Diese gelten ebenfalls ab dem 2. August 2026 und betreffen im Grunde alle Unternehmen, die KI im direkten Kontakt mit Kunden einsetzen.
 

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