29.06.26

Resolution des EU-Parlaments zur KARL beschlossen

Mit der am 18. Juni 2026 verabschiedeten Resolution des Europäischen Parlaments zur Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie hat die Debatte über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) eine neue politische Dynamik erhalten. Im Zentrum steht die Frage, ob zentrale Elemente der Richtlinie – insbesondere die Finanzierung und Umsetzung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen – vorübergehend ausgesetzt und erneut bewertet werden sollen.  

Auslöser der Diskussion waren vor allem Bedenken aus Teilen der Pharmaindustrie sowie einzelner Mitgliedstaaten hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung. Das Parlament fordert daher unter anderem eine neue Folgenabschätzung bis Ende 2026 sowie eine Prüfung eines sogenannten „Stop-the-Clock“-Mechanismus, der Verpflichtungen zur Herstellerverantwortung und damit verbundene Maßnahmen vorübergehend aussetzen könnte. 

Obwohl die Resolution rechtlich nicht bindend ist und die Richtlinie unverändert gilt, wird die Ausgestaltung einer zentralen Säule der Finanzierung und Planung infrage gestellt. Insbesondere die enge Verknüpfung zwischen EPR, Investitionen in die vierte Reinigungsstufe und deren Finanzierung bleibt ein entscheidender Punkt in der weiteren Diskussion.  

Die Europäische Kommission steht nun vor der Aufgabe, auf die Forderungen des Parlaments zu reagieren. Ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu einer Neubewertung oder temporären Aussetzung kommen wird, ist derzeit offen. Klar ist jedoch, dass die Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Herstellerverantwortung und die Finanzierung der Abwasserbehandlung die Umsetzung der Richtlinie weiterhin prägen wird 

 

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