31.03.23
Kundmachung UVP-G-Novelle 2023
Am 22. März 2023 war es dann endlich so weit, die lang erwartete UVP-Novelle 2023 wurde kundgemacht und trat per 23. März 2023 (BGBl. I Nr. 26/2023) in Kraft. Somit wurden die notwendigen verfahrensrechtlichen Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren zur UVP-Richtlinie sowie höchstgerichtlicher Judikatur umgesetzt. 
 
Hier werden nochmals in Kürze die wesentlichen Änderungen angeführt: 
  • Verfahrensbeschleunigung für Vorhaben der Energiewende, vor allem durch die Zuschreibung des hohen öffentlichen Interesses, den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden oder auch der Vorgaben für Windkraftanlagen bei fehlender Flächenwidmung.
  • Effizientere Verfahrensabwicklung durch eine bessere Strukturierung des Verfahrens sowie die Möglichkeit von Online- oder Hybrid-Verhandlungen.
  • Reduzierung des Bodenverbrauchs durch die Vorlage eines Bodenschutzkonzepts in der UVP.
  • Änderungen bei zahlreichen Tatbeständen in Anhang 1, wie etwa bei Abfallbehandlungsanlagen, Seilbahnen, Parkplätzen, Industrie- und Gewerbeparks, Städtebauvorhaben, Wasserkraftanlagen und vielen mehr.
 

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