12.12.25

EU-Kommission präsentiert Umwelt-Omnibus

Die Europäische Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Luftreinhaltung, Umweltprüfungen und Geodaten deutlich vereinfachen soll. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren, Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und gleichzeitig die ambitionierten Umwelt- und Gesundheitsziele der EU zu sichern. Mit den Vereinfachungen könnten Unternehmen laut EU jährlich rund 1 Milliarde Euro einsparen.  
 
Die EU Kommission hat vor kurzem weiters entschieden, die neue kommunale Abwasserrichtlinie im Rahmen des Umweltvereinfachungspakets (auch bekannt als „Environmental Omnibus“ vom 10. Dezember 2025) nicht erneut zu öffnen; d.h. die Vorgaben der Richtlinie bleiben unverändert und sind bis spätestens Ende Juli 2027 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen. Der ÖWAV begrüßt, dass die Abwasserrahmenrichtlinie letztlich nicht Teil des Pakets wurde. Dies entspricht jener Position, die der Verband bereits im Vorfeld in einem gemeinsamen Schreiben mit EWA und EurEau an die Europäische Kommission klar artikuliert hat.  
 
Kernpunkte des Maßnahmenpakets 
 
Schnellere und effizientere Umweltprüfungen 
 
Durch digitale Verfahren, zentrale Anlaufstellen und straffere Prozesse sollen Genehmigungen – besonders in strategischen Bereichen wie kritische Rohstoffe, digitale Infrastruktur und leistbarer Wohnraum – schneller erteilt werden. 
 
Vereinfachte Regelungen für Industrie und Landwirtschaft sollen folgendes umfassen: 
  • Mehr Flexibilität bei Umweltmanagementsystemen (EMS), Wegfall bestimmter Berichtspflichten. 
  • Weniger Bürokratie für Landwirte und Aquakulturbetriebe. 
  • Vereinfachte Vorgaben für ökologische/biologische Betriebe. 
Bessere digitale Lösungen für Gefahrstoffe 
 
Die SCIP-Datenbank soll durch effizientere Instrumente wie den digitalen Produktpass ersetzt werden. Dazu wird eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vorgeschlagen. 
 
Entlastung durch vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) 
 
Die Pflicht zur Bestellung nationaler Bevollmächtigter wird für europäische Unternehmen vorübergehend ausgesetzt – ein spürbarer Beitrag zur Senkung der Kosten grenzüberschreitender Tätigkeiten. 
 
Wie geht es nun weiter? 
 
Nun liegt das Maßnahmenpaket dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Annahme vor. 
 
Ferner plant die Kommission weitere Vereinfachungen: 
  • Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle 
  • Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie ab 2026 
  • Verbesserte Kohärenz der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 
  • Strukturierte Wasserdialoge im Rahmen der Wasserresilienzstrategie 
  • Ein Gesetz über die Kreislaufwirtschaft (2026) mit einfacheren und harmonisierten Vorgaben 

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