06.11.24

Beschluss der neuen kommunalen Abwasserrichtlinie (UWWTD)

Der im Trilog vereinbarte und vom Europäischen Parlament am 8. Oktober angenommene Text der Neuen kommunalen Abwasserrichtlinie (UWWTD) wurde nun auch bei der finalen Ratsabstimmung am 5. November 2024 mit fast 90%-iger Zustimmung bestätigt! Die Richtlinie muss nun zunächst im Amtsblatt der EU kundgemacht werden und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Den Mitgliedstaaten bleiben ab diesem Zeitpunkt 30 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. 
 
Die deutsche Fassung der Richtlinie ist unter folgendem Link abrufbar.
 
Eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie auf der BML-Website hier
 
Die Inhalte der neuen Richtlinie werden in einem eigenen ÖWAV-Webinar am 16. Jänner 2025 vorgestellt. Weitere Infos werden rechtzeitig bekannt gegeben.
 
Abbildung: Voting Results 
 

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

NIS2: Stärkung der Cybersicherheit für kritische Infrastruktur

Mit dem Entwurf des Netz- und Informationssicherheitsgesetzes NISG 2026, welches im November 2025 in Begutachtung geschickt wurde, soll nun endlich die NIS2-Richtlinie in Österreich umgesetzt werden.

Jour Fixe "Vergaberecht"

Am 1. Dezember fand der 18. Jour Fixe „Vergaberecht“ zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen eines Totalunternehmers“ statt. Die Veranstaltung wurde von Claus Casati und Christian Fink in bewährter Weise organisiert und traf mit mehr als 70 Teilnehmer:innen abermals auf großes Interesse. 


Neuauflage des ÖWAV-Regelblatts 45 in Graz vorgestellt

Der ÖWAV hat das ÖWAV-Regelblatt 45, das eine praxisorientierte Hilfestellung für die Planung und Beurteilung und den Betrieb von Versickerungsanlagen definiert, vollständig überarbeitet und am 2.12. in Graz präsentiert. 

Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt