Am 11. Juni 2025 fand in Salzburg das bewährte ÖWAV-Praxisseminar „Recht der Wasserkraft“ statt. Rund um die aktuellen Entwicklungen im Bereich Wasserrecht, Naturschutz und anlagenrechtliche Spezialfragen diskutierten Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Recht, Planung und Praxis zentrale Fragestellungen für den Ausbau und Betrieb der Wasserkraft.
Nach der Begrüßung durch Daniel Resch (ÖWAV) und Siegfried Müllegger (Salzburg AG) startete das Programm mit einem umfassenden Überblick über die aktuellen europäischen und nationalen Gesetzgebungen. Dabei wurden insbesondere die neuen Vorgaben der EU (RED III, Renaturierungsverordnung) von Miriam Hofer (Karl-Franzens-Universität Graz) sowie deren Umsetzung auf Bundes- und Landesebene von Charlotte Vogl (BMLUK) vorgestellt. Alexander Forster (Verwaltungsgericht Wien) präsentierte aktuelle Judikatur-Entwicklungen.
Im zweiten Block standen ökologische Herausforderungen im Mittelpunkt: Christoph Cudlik (Schönherr Rechtsanwälte) beleuchtete das Zusammenspiel von Wasserrecht, Naturschutz- und Baurecht, Paul Reichel (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) thematisierte den Artenschutz als potenziellen Stolperstein für Wasserkraftprojekte. Regina Petz-Glechner (Petz OG) zeigte anhand des Verschlechterungsverbots die Herausforderung zwischen Sanierung und Repowering auf.
Der dritte Block widmete sich anlagenrechtlichen Spezialfragen: Gottfried Gökler (illwerke vkw AG) berichtete über das Thema Schwall/Sunk aus Sicht der Betreiber, Michael Mendel (ONZ & Partner Rechtsanwälte) stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erkundungen und Vorarbeiten vor. Den Abschluss bildete Mario Laimgruber (Haslinger/Nagele Rechtsanwälte) mit einem Vortrag zu den Möglichkeiten und Grenzen der Entlastung von Wasserbenutzungsberechtigten gemäß § 21b WRG 1959.
Neben den fundierten Fachvorträgen blieb ausreichend Raum für Diskussionen und den Austausch der Teilnehmer:innen. Das Praxisseminar bot somit erneut eine wichtige Plattform für den interdisziplinären Dialog und die Vernetzung der Fachwelt.
Wir danken allen Vortragenden und Teilnehmenden für ihr Kommen und den wertvollen Austausch!