09.09.25

Energieinfrastruktur-Zukunftsgesetz in Begutachtung geschickt

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat am 9.9.2025 den Gesetzesentwurf zur Erlassung eines Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) sowie Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ins Begutachtungsverfahren geschickt. Konkret beinhaltet das Vorhaben drei Ziele, welche es durch mehrere Maßnahmen zu erreichen gilt: 
  • Die Genehmigungsverfahren für Projekte der Energiewende sollen durch gezielte verfahrensrechtliche Regelungen beschleunigt werden, wie etwa der Einführung eines vollkonzentrierten Genehmigungsverfahrens für Vorhaben der Energiewende auch unterhalb der UVP-G-Schwellenwerte, der Ediktalzustellung per elektronischer Kundmachungsplattform oder der Einführung verschiedener Verfahrensarten sowie Bestimmungen zur Verfahrensstrukturierung. 
  • Durch die Erstellung eines Integrierten Netzinfrastrukturplans sowie der Erlassung von Trassenfreihaltungsverordnungen sollen ausreichend Flächen für die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen ausgewiesen werden.
  • Mithilfe der Erstellung eines Integrierten Netzinfrastrukturplans sowie der Festlegung von Erzeugungsrichtwerten sollen die Ausbauziele gemäß der Erzeugungsrichtwerte erreicht werden. 
Stellungnahmen sind bis einschließlich 21.10.2025 möglich. 
 

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