07.10.25

Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen

In einer zunehmend vernetzten und grenzüberschreitenden Wirtschaft spielen kritische Einrichtungen – wie Energieversorger, der Abwassersektor oder die öffentliche Verwaltung – eine zentrale Rolle für die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Funktionen. Aufgrund wachsender Risiken und Bedrohungen hat die EU-Kommission daher im Rahmen der EU-Cybersicherheitsstrategie gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen, um die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) solcher Einrichtungen zu stärken. Dies führte im Jahr 2022 zur Einführung der RKE-Richtlinie, welche derzeit in Österreich durch das Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG umgesetzt werden soll. Nachdem im Juli 2025 von der Regierung der Entwurf einer Umsetzung vorgelegt worden war, stimmte nun der Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu.  
 
Das Gesetz enthält eine Reihe an Maßnahmen, um ein hohes Resilienzniveau kritischer Einrichtungen zu gewährleisten, wie etwa die Durchführung einer nationalen Risikoanalyse oder die Verpflichtung zur Durchführung von Risikoanalysen durch die kritischen Einrichtungen. Der gesamte Gesetzesentwurf sowie die zugehörigen Materialien sind auf der Parlamentswebsite nachzulesen. 
 

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