15.10.25

Vergaberechtsgesetz 2026 in Begutachtung geschickt

Kürzlich wurde vom Bundesministerium für Justiz ein umfassender Entwurf eines Vergaberechtsgesetzes 2026 zur Begutachtung ausgeschickt. Zentrale Punkte des Entwurfs sind unter anderem die Überführung höherer Schwellenwerte ins Dauerrecht und die Anhebung einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich sowie die Berücksichtigung von eForms und die Stärkung der Transparenz in Vergabeverfahren. Auch die Festlegung von Zahlungsfristen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette für Vergabeverfahren und Anpassungen im vergabespezifischen Rechtsschutz zählen zu den Zielen des vorliegenden Entwurfs.  
 
Eine Stellungnahme dazu kann bis spätestens 7.11.2025, 12:00 abgegeben werden.  
 
Auch im Rahmen des Ausschusses „Vergaberecht“ ist hierzu eine Stellungnahme geplant.  


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