15.10.25

Vergaberechtsgesetz 2026 in Begutachtung geschickt

Kürzlich wurde vom Bundesministerium für Justiz ein umfassender Entwurf eines Vergaberechtsgesetzes 2026 zur Begutachtung ausgeschickt. Zentrale Punkte des Entwurfs sind unter anderem die Überführung höherer Schwellenwerte ins Dauerrecht und die Anhebung einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich sowie die Berücksichtigung von eForms und die Stärkung der Transparenz in Vergabeverfahren. Auch die Festlegung von Zahlungsfristen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette für Vergabeverfahren und Anpassungen im vergabespezifischen Rechtsschutz zählen zu den Zielen des vorliegenden Entwurfs.  
 
Eine Stellungnahme dazu kann bis spätestens 7.11.2025, 12:00 abgegeben werden.  
 
Auch im Rahmen des Ausschusses „Vergaberecht“ ist hierzu eine Stellungnahme geplant.  


Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Workshop „Win-Win-Lösungen für Naturschutz und Wirtschaft“

Am 03. Juni 2026 durfte der ÖWAV erstmals einen rechtlichen Workshop veranstalten – und es sei vorweg gesagt, es wird vermutlich nicht der letzte bleiben…


Stichtag 02.08.2026: Welche Pflichten sieht die KI-VO für Unternehmen vor?

Für viele Unternehmen stellt der 2. August 2026 einen zentralen Stichtag dar. Ab diesem Zeitpunkt treten die Vorgaben der KI-Verordnung für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III der KI-Verordnung sowie sämtliche Transparenzpflichten in Kraft. 

„5. Österreichischer Klimarechtstag“

Am 26. Mai ging der mittlerweile „5. Österreichische Klimarechtstag“ unter der Leitung von Prof. Daniel Ennöckl auf der BOKU Wien über die Bühne. 

Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt