10.11.25

Feuchttücher und Abwasser – EU nimmt Hersteller in die Pflicht

Feuchttücher gehören zu den unscheinbaren Alltagsprodukten, die in der Abwasserwirtschaft große Probleme verursachen. Sie verstopfen Kanäle, belasten Kläranlagen und führen zu hohen Reinigungskosten. Die Europäische Kommission hat nun reagiert und in ihren neuen Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) Empfehlungen ausgesprochen: Hersteller von Einwegkunststoffprodukten wie Feuchttüchern sollen künftig die Kosten für deren Entfernung aus der Abwasserinfrastruktur mittragen. 
 
Diese Leitlinien, veröffentlicht im Amtsblatt, konkretisieren Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2019/904. Sie sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber sie zeigen deutlich, wie die Kommission den geltenden Rechtsrahmen interpretiert: „Abfälle, die an den Zuläufen der Kanalisationssysteme gesammelt werden, z. B. im System, in Regenwasserkanälen und Straßenabläufen entsorgte Feuchttücher, sollten als Müll betrachtet werden.“ 
 
Die Kostenpflicht umfasst auch die Entfernung aus Kläranlagen – anteilig nach dem Volumen der entfernten Kunststoffabfälle. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt und die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe unterstützt. In Deutschland denkt die Politik inzwischen über eine Abgabe oder sogar ein Verbot bestimmter Feuchttücher nach. Hintergrund sind die enormen Belastungen für die kommunale Infrastruktur und Umwelt
  
Hinweis: In diesem Zusammenhang möchte der ÖWAV erneut auf seinen bereits 2017 erschienenen Folder „Tatort:WC – Feuchttücher killen Pumpen und erhöhen Ihre Abwassergebühren“ (Juni 2017) verweisen, der die Problematiken von Feuchttüchern im WC aufzeigt.

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Jour Fixe "Vergaberecht"

Am 1. Dezember fand der 18. Jour Fixe „Vergaberecht“ zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen eines Totalunternehmers“ statt. Die Veranstaltung wurde von Claus Casati und Christian Fink in bewährter Weise organisiert und traf mit mehr als 70 Teilnehmer:innen abermals auf großes Interesse. 


Neuauflage des ÖWAV-Regelblatts 45 in Graz vorgestellt

Der ÖWAV hat das ÖWAV-Regelblatt 45, das eine praxisorientierte Hilfestellung für die Planung und Beurteilung und den Betrieb von Versickerungsanlagen definiert, vollständig überarbeitet und am 2.12. in Graz präsentiert. 

Neue ÖWAV-Bereichsleitung "Betrieblicher Umweltschutz"

Mit Anfang November hat DI Dr. Sonja Hofbauer die Bereichsleitung "Betrieblicher Umweltschutz" im ÖWAV übernommen.


Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt