Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) hat eine breite Online-Konsultation zur geplanten Überarbeitung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002) durchgeführt. Ziel war es, konkrete und praxistaugliche Ideen für ein modernes, effizientes und umweltgerechtes Abfallrecht zu sammeln. Über 260 Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft brachten zwischen 31. Juli und 29. August 2025 über die Online-Plattform eComitee ihre Vorschläge ein.
Aus den Beiträgen kristallisierten sich drei Handlungsfelder heraus:
Harmonisierung und Entbürokratisierung: Gefordert werden klare, bundesweit einheitliche Regeln anstelle der derzeit neun Landesregelwerke. Doppelprüfungen sollen entfallen, Zuständigkeiten besser abgegrenzt und digitale Nachweissysteme wie das EDM vereinheitlicht werden. Ziel ist eine effizientere Verwaltung mit weniger redundanten Meldungen.
Kreislaufwirtschaft praxistauglich umsetzen: Die Teilnehmenden betonen die Notwendigkeit klarerer Definitionen, etwa zur Abgrenzung von Abfall, Nebenprodukt oder Re-Use-Materialien. Zudem sollen Rezyklatquoten auf weitere Produktgruppen ausgedehnt und Herstellerpflichten (EPR) etwa auf Textilien erweitert werden. Auch die Haftung von Online-Marktplätzen rückt stärker in den Fokus.
Risikoorientierter Vollzug: Für Verwaltung und Anlagenrecht werden vereinfachte Verfahren, praxisnahe Schwellenwerte sowie eine stärkere Beteiligung externer Fachleute vorgeschlagen. Weitere Forderungen betreffen flexiblere Lösungen für mobile Anlagen, Anreize für den Schienentransport sowie sichere Regelungen für den Umgang mit Batterien, inklusive Modellregionen und Brandschutzfonds.
Aus Sicht des ÖWAV ist mit dieser Konsultation ein wirklich spannendes und inhaltlich starkes Endergebnis gelungen. Wir hoffen, dass die erarbeiteten Vorschläge in der kommenden Novelle des AWG 2002 umfassend berücksichtigt werden und einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des AWG 2002 leisten.