Die diesjährige Fachtagung „UVP-Recht in der Praxis“ brachte am 13. November 2025 zahlreiche Expert:innen, Behördenvertreter:innen, Projektentwickler:innen und Rechtspraktiker:innen im CAPE 10 in Wien zusammen. Die Veranstaltung bot einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im UVP-Gesetz, neue rechtliche Rahmenbedingungen und zentrale Fragestellungen aus der Praxis – und bestätigte einmal mehr die hohe Dynamik des UVP-Rechts.
Aktuelles aus Gesetzgebung und Judikatur
Nach der Eröffnung durch ÖWAV-Präsident Martin Niederhuber und Susanna Eberhartinger-Tafill (BMLUK) folgte ein umfassender Einblick in die nächsten Schritte zur Novellierung des UVP-Gesetzes.
Besonders die gemeinsame Präsentation von Vertreter:innen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts sorgte für großes Interesse: Die Expert:innen beleuchteten aktuelle Judikaturtrends und deren Auswirkungen auf laufende und künftige Projekte.
Ein Schwerpunkt lag auf der Kumulationsproblematik, die in zwei Fachbeiträgen praxisnah aufbereitet und anhand konkreter Judikatur und Fallbeispiele diskutiert wurde.
Energiewende im Fokus: Beschleunigung im Rechtsrahmen
Der zweite Block widmete sich ganz dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) und seinem Zusammenspiel mit SUP- und Genehmigungsverfahren. Vertreter:innen aus Ministerium, Planung, Rechtspraxis und Windkraftbranche gaben Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Chancen für den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien.
Praktische Rechtsfragen und Herausforderungen
Im dritten Block standen praxisorientierte Themen im Vordergrund – darunter effizientes Auflagen- und Änderungsmanagement, Umgang mit Fristen und Fristverlängerungen, sowie der Ausschluss bzw. die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in UVP-Verfahren.
Die Beiträge machten deutlich, wie komplex das Zusammenspiel von Projektentwicklung, Behördenverfahren und Rechtsschutz in der Praxis ist – und welche zentralen Stellschrauben es für erfolgreiche Vorhaben gibt.
Fachlicher Austausch auf hohem Niveau
Der Tag bot nicht nur aktuelles Fachwissen aus erster Hand, sondern auch zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch zwischen Rechtswissenschaft, Verwaltung und Praxis. Damit bleibt das Praxisseminar eine der wichtigsten Plattformen, um im UVP-Recht verlässlich „up to date“ zu bleiben.