23.01.26

Die Zukunft unserer Gewässer – Ihre Stellungnahme zählt!

Im Rahmen der EU‑WRRL bereitet das BMLUK derzeit den 4. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2027) vor, um den guten Zustand unserer Flüsse und Seen sowie des Grundwassers durch eine vorausschauende und nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu erreichen bzw. zu erhalten – unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels. Grundlage dafür ist die Broschüre „Die Zukunft unserer Gewässer – Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen 2025“, in der zentrale Herausforderungen wie PFAS und Handlungsfelder wie KARL (Kommunale Abwasser Richtlinie) zusammengefasst sind.
👉 Jetzt sind Sie gefragt!

Bis 22. Juni 2026 können Sie zu diesen wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen Stellung nehmen. Ihre Anmerkungen und Vorschläge fließen in die Ausarbeitung des Maßnahmenprogramms für die Jahre 2027–2033 ein. Falls Sie noch fehlende relevante Belastungen und Themen bzw. weiteren Handlungsbedarf unter wasserrahmenrichtlinie@bmluk.gv.at melden, bitten wir auch um Mitteilung an den ÖWAV unter haberfellner-veit@oewav.at.

Die weitere Reduktion der Immissionen von Schadstoffen in Oberflächengewässer sollen unter anderem auch durch nachgeschaltete Reinigungsmaßnahmen erreicht werden. Die Neufassung der Richtlinie für die Behandlung kommunalen Abwassers (KARL) fordert die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe für alle kommunalen Kläranlagen mit einer Kapazität ab 150.000 EW. Die darin geforderte Risikobewertung für die Ermittlung sensibler Gewässer stellt eine Herausforderung im 4. NGP dar. Dabei sind kommunale Kläranlagen mit einer Kapazität von 10.000–149.999 EW zu identifizieren und zu priorisieren, deren Emissionen zu einer Zustandsverfehlung führen können und daher mit einer 4. Reinigungsstufe auszurüsten sind. Eine entsprechende Methodik für diese Risikobewertung wird derzeit auf EU-Ebene ausgearbeitet.

Eine weitere Herausforderung für die kommende Planungsperiode ist der Umgang mit Belastungen durch Per- und polyfluorierte Verbindungen (PFAS, die eine sehr hohe Umweltpersistenz, Toxizität und Bioakkumulierbarkeit aufweisen). War bisher nur PFOS in Oberflächengewässern geregelt, so sieht die überarbeitete Umweltqualitätsnormenrichtlinie erstmals Umweltqualitätsnormen für PFAS vor. Die EU-Richtlinien sind bis Ende 2027 in nationales Recht umzusetzen und enthalten bereits Vorgaben, die in den 4. NGP aufzunehmen sind. Dazu zählen die Planung und Umsetzung von Monitoringprogrammen sowie die Planung vorläufiger Maßnahmenprogramme bis 2030.


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