15.06.26

ÖWAV-Workshop „Win-Win-Lösungen für Naturschutz und Wirtschaft“

Wie können Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung besser zusammengedacht werden? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich der erste rechtliche Workshop des ÖWAV am 3. Juni 2026 – und eines steht schon jetzt fest: Es wird wohl nicht der letzte gewesen sein.
 
Unter der Leitung von Tom Hansmann (NÖ Umweltanwaltschaft) und Martin Niederhuber (Präsident des ÖWAV und Partner bei NHP) versammelten sich über 50 hochkarätige Expert:innen und Stakeholder aus unterschiedlichsten Fachbereichen. Ziel war es, gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, wie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens – insbesondere im Zuge von Naturschutzverfahren – tragfähige Ergebnisse erzielt werden können, die sowohl ökologischen als auch wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden.
 
Raus aus der „gemeinsamen Sackgasse“
Zum Auftakt lieferten Hansmann und Niederhuber prägnante Impulse. Sie beschrieben die aktuelle Situation als eine Art „gemeinsame Sackgasse“: Unternehmen investieren erhebliche Zeit und finanzielle Mittel in Verfahren, die gleichzeitig oft nur begrenzte positive Effekte für den Naturschutz bringen. Aufbauend auf bereits bestehenden Ansätzen luden sie die Teilnehmer:innen dazu ein, konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und weiterzudenken.
 
Konstruktiver Austausch trotz unterschiedlicher Perspektiven
In Kleingruppen wurden die eingebrachten Ideen intensiv diskutiert, weiterentwickelt und in mögliche Lösungswege überführt. Die anschließende Plenumsdiskussion war offen, dynamisch und teilweise kontrovers – jedoch stets geprägt von einem konstruktiven Miteinander.
 
Eine zentrale Erkenntnis des Workshops lautete:
Nicht immer fehlen die Instrumente – oft fehlt die Koordination.
Viele Konflikte in Naturschutzverfahren entstehen weniger durch unterschiedliche Zielsetzungen als vielmehr durch mangelndes Vertrauen, fehlende Transparenz und eine zu späte Abstimmung zwischen den Beteiligten.
 
Einigkeit bestand darüber, dass für zukünftige Fortschritte vor allem folgende Punkte entscheidend sind:
  • Aufbau von Vertrauen zwischen den Stakeholdern
  • Ein pragmatischer Zugang zum Naturschutz
  • Etablierung eines strategischen Ausgleichsflächenmanagements
  • Verbesserung der Datenlage und Datentransparenz
  • Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens für innovative Konzepte wie „Natur auf Zeit“
Gerade im Kontext großer Herausforderungen wie Renaturierung, Biodiversitätsschutz, Energiewende und Klimaanpassung zeigt sich:
 
Neben guten rechtlichen Instrumenten braucht es vor allem funktionierende Zusammenarbeit und frühzeitige Abstimmung.
 
Wichtige Themenfelder identifiziert
Der Workshop markierte einen gelungenen ersten Schritt: Zentrale Problemfelder und Handlungsbedarfe konnten klar herausgearbeitet werden. Diese gilt es nun in weiterführenden Formaten gezielt zu vertiefen und in praktikable Lösungen zu überführen.
 
Als konkretes Ergebnis wurde zudem auch angeregt, ein „Memorandum of Understanding“ zu erarbeiten, das die gemeinsamen Zielsetzungen sowie mögliche Kooperationsansätze strukturiert festhält und als Grundlage für weitere Schritte dient.
 
Fortsetzung folgt
Der ÖWAV wird den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen und den fachlichen Austausch zu aktuellen umweltrechtlichen Fragestellungen intensivieren.
 
Bereits am 8. Juli 2026 steht das nächste Spannungsfeld im Fokus – gemeinsam mit Prof. Gernot Stoeglehner (BOKU Wien): „Boden im Spannungsfeld: Bedarf – Verbrauch – Verfügbarkeit“ 
 
Auch bei den 30. Österreichischen Umweltrechtstagen an der JKU Linz werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen. Im Mittelpunkt stehen heuer insbesondere Neuerungen rund um die EU-Renaturierungsverordnung: „Natur neu denken und lenken“
 
Ergänzend dazu sei auf einen weiteren aktuellen Impuls von Tom Hansmann (Umweltanwalt NÖ) verwiesen: Im Rahmen der ÖGLA-Tagung am 18. Juni 2026 in Wien sprach er zum Thema „Effektiver Schutz der Natur anstelle bloßen Regelvollzugs“ – und unterstrich damit eindrucksvoll die Notwendigkeit, bestehende rechtliche Instrumente nicht nur anzuwenden, sondern im Sinne eines wirksamen Naturschutzes strategisch und koordiniert weiterzuentwickeln (> Link). 
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