• Verordnung mit der die Verpackungsverordnung 2014 geändert wird (Verpackungsverordnung-Novelle 2023), Frist: 25. April 2023
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Das Vorhaben dient zur Übereinstimmung mit der künftigen Pfandverordnung für Einwegkunststoffverpackungen und Ergänzung der Meldepflichten, um die EU-Berichtspflichten erfüllen zu können.
• Verordnung über das Pfand für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall (Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen), Frist: 25. April 2023
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Die Maßnahmen dieses Vorhabens umfassen unter anderem eine Pfandeinhebung und -auszahlung, Information der Letztverbraucher, ein Recyclinggebot sowie Meldepflichten im Sinne einer EU-konformen Datenübermittlung.
• Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Digitalisierung), Frist: 25. April 2023
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Das Vorhaben umfasst diverse Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft (z.B. die effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren), die Festlegung näherer Bestimmungen zum ab 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen, Klarstellungen bezüglich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen entsprechend der UVP-G-Novelle 2023 sowie Anpassungen der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien.