05.03.25

Regierungsprogramm: Wichtige Punkte für die österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft

Die neue Bundesregierung setzt mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 klare Schwerpunkte für eine nachhaltige Wasser- und Kreislaufwirtschaft. Neben der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Anpassung an den Klimawandel und der Stärkung der Gewässerökologie wird auch die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert – mit Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und verstärkten Nutzung von Sekundärrohstoffen.
 
In den folgenden Punkten fassen wir für Sie die zentralen Inhalte des Regierungsprogramms zusammen, die für unsere Branchen von besonderer Bedeutung sind.
 
Wasserwirtschaft (Details siehe Seite 145 ff. des Regierungsprogramms)
 
1. Finanzierung von Investitionen in die kommunalen Siedlungswasserwirtschaft: Um die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung trotz klimatischer Veränderungen zu sichern, sind nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur erforderlich. Die Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaft soll im Finanzausgleich berücksichtigt und durch kommunale Investitionsprogramme unterstützt werden. Zudem werden die Anpassung der Wasserinfrastrukturen an den Klimawandel und der Schutz vor Extremwetterereignissen verstärkt in die Förderpolitik des Bundes einbezogen.
 
2. Eine resiliente Wasserversorgung absichern: Um die Wasserversorgung auch in Trockenperioden zu sichern, werden langfristige Lösungen für niederschlagsarme Regionen entwickelt und der Ausbau überregionaler Wasserinfrastruktur fortgesetzt. Zudem setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine nachhaltige Wasserstrategie ein, die den sorgsamen Umgang mit Wasserressourcen, das Verursacherprinzip bei Wasserverschmutzung und die Sicherstellung einer leistbaren Trinkwasserversorgung fördert.
 
3. Anpassung der Wasserinfrastruktur an den Klimawandel: Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse wird die Notwendigkeit betont, die Wasserinfrastruktur an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen und Schutzmaßnahmen zu verstärken. Dies umfasst sowohl den Ausbau des Hochwasserschutzes als auch den Erhalt bzw. die Schaffung von Schutzwäldern und widerstandsfähigeren Naturräumen. Beim Hochwasserschutz wird ein dezentraler, ökologischer Hochwasserschutz angestrebt, der nicht-bauliche Maßnahmen priorisiert. 
 
4. Stärkung der Gewässerökologie: Die Bundesregierung verstärkt die Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 zu erreichen. Dafür werden Investitionen in gewässerökologische Maßnahmen, insbesondere an Fließgewässern, fortgeführt und finanziell abgesichert, um deren ökologischen Zustand zu verbessern.
 
5. Koordinierte Umsetzung und Finanzierung des Nationalen Wiederherstellungsplans: Die Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans erfolgt koordiniert mit allen relevanten Akteuren, wobei finanzielle Auswirkungen berücksichtigt und eine angemessene Finanzierung auf nationaler sowie europäischer Ebene angestrebt werden.
 
Abfall- und Kreislaufwirtschaft (Details siehe Seite 157 ff. des Regierungsprogramms)
 
1. Förderung der Kreislaufwirtschaftsstrategie: Die Kreislaufwirtschaftsstrategie soll mit einem konkreten Umsetzungsplan mit klaren Maßnahmen, Monitoring und interministerieller Zusammenarbeit weiterentwickelt und vorangetrieben werden. Dazu gehören auch die Fortsetzung des Reparaturbonus und Förderungen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
 
2. Ende der Benachteiligung von Sekundärrohstoffen: Die Benachteiligung von Sekundärrohstoffen, wie Abfall oder recycelten Materialien, gegenüber Primärrohstoffen soll beendet werden. Ein forcierter Ausbau des Marktes für Sekundärrohstoffe trägt dazu bei, die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern und die Verwundbarkeit von Lieferketten zu reduzieren. 
 
3. Evaluierung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG): Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) wird zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung überprüft und ggf. angepasst. Dabei wird unter anderem eine mögliche Vereinfachung der Abfallende-Vorschriften evaluiert. Zudem setzt sich die Bundesregierung für klare Regelungen zu Nebenprodukten und Sekundärrohstoffen sowie für eine erleichterte grenzüberschreitende Abfallverbringung ein.
 
4. Bewusstseinsbildung bei Konsument:innen: Bewusstseinsbildung wird als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft durch gezielte Informationskampagnen gefördert. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen unabhängig über die Umweltauswirkungen von Produkten informiert werden. Zudem setzt sich die Bundesregierung für langlebige, reparierbare Produkte mit verfügbaren Ersatzteilen ein, um frühe Obsoleszenz zu verhindern, und engagiert sich dafür auf EU-Ebene.
 
5. Abfallvermeidung und Recycling: Die Förderung von Reparaturdienstleistungen und Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung wird überprüft und ggf. angepasst. Lebensmittelabfälle sollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette reduziert werden. Das künftige EPR-System für Textilien wird in Zusammenarbeit mit sozialökonomischen Betrieben und der kommunalen Abfallwirtschaft entwickelt. Zudem wird die Einführung von Anreizen zur Rückgabe von Altakkus und Altbatterien geprüft, um Brände zu vermeiden und den Systemkreislauf zu stärken – im Einklang mit EU-Vorgaben.
 
Das gesamte Regierungsprogramm finden Sie unter folgendem Link.

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