10.12.25

Aktualisierte Kostenschätzung für die quaternäre Abwasserbehandlung

Neue Analyse bestätigt: Umsetzung bleibt im erwarteten Kostenrahmen
 
Die neue EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD, 3019/2024/EU) schreibt künftig die verpflichtende Entfernung von Mikroschadstoffen aus kommunalem Abwasser vor. Finanziert werden sollen diese Maßnahmen überwiegend durch erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), wobei die Sektoren Pharmazeutika und Kosmetika als Hauptverursacher identifiziert sind.
 
Bereits im Rahmen der Folgenabschätzung zur Richtlinie wurde – auf Basis überwiegend bis 2021 verfügbarer Daten – eine jährliche Kostenbelastung von rund 1,2 Milliarden Euro für das Jahr 2040 prognostiziert. Aufgrund der seitdem hohen Inflation entspricht dies heute etwa 1,56 Milliarden Euro pro Jahr.
 
Neue Studie bestätigt höheren Aufwand pro Einwohner – aber stabile Gesamtkosten
 
Der am 10. Dezember 2025 veröffentlichte technische Bericht liefert nun eine aktualisierte Bewertung der Kostenmodelle. Er vergleicht die Ergebnisse der ursprünglichen Folgenabschätzung mit neuen, jüngst publizierten Evidenzen.
 
Die Analyse zeigt:
  • Die neuesten Modellrechnungen weisen höhere spezifische Kosten pro Einwohnerwert (p.e.) aus.
  • Dennoch bleiben die Gesamtkosten für die EU im Unsicherheitsbereich der ursprünglichen Schätzung.
Für das Jahr 2045, wenn die quaternäre Abwasserbehandlung flächendeckend implementiert sein soll, werden die jährlichen Kosten (in heutigen Preisen) auf 1,48 bis 1,8 Milliarden Euro geschätzt.
Das entspricht –5 % bis +15 % gegenüber der inflationsbereinigten ursprünglichen Prognose.
 
Auswirkungen auf Industrie und Verbraucher
 
Die moderate Kostenanpassung ändert laut Bericht nichts an den Kernaussagen der Folgenabschätzung: Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Industrie und Verbraucher gelten weiterhin als beherrschbar, sofern die übrigen Rahmenbedingungen unverändert bleiben.
 
Gleichzeitig unterstreicht die Europäische Kommission in ihrer Water Resilience Strategy 2025, dass eine präzise und aktuelle Datengrundlage für eine faire und wirksame Ausgestaltung der EPR-Systeme essenziell ist. Der vorliegende Bericht leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

KARL vom Umwelt-Omnibus nicht betroffen

Die EU Kommission hat vor kurzem weiters entschieden, die neue kommunale Abwasserrichtlinie im Rahmen des Umweltvereinfachungspakets (auch bekannt als „Environmental Omnibus“ vom 10. Dezember 2025) nicht erneut zu öffnen; d.h. die Vorgaben der Richtlinie bleiben unverändert und sind bis spätestens Ende Juli 2027 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.

 

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