Hinweis für die fachkundige Person gem. § 26 AWG 2002:
Antragsteller müssen der Behörde neben den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen des Kurses (positive Abschlussprüfung) auch ein gültiges Erste-Hilfe-Kurs-Zertifikat vorlegen.
Dieses Zertifikat muss entweder
- innerhalb der letzten 2 Jahre im Umfang eines Auffrischungskurses (8 Stunden) oder
- innerhalb der letzten 4 Jahre im Umfang eines Grundkurses (16 Stunden)
absolviert worden sein.