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ÖWAV-Ausbildungskurs für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle
gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 und ÖWAV-Regelblatt 521

Ort:

Datum: 
Termin in Planung




Zielgruppe: Zielgruppe/Anforderungsprofil: Dieser Kurs richtet sich insbesondere an Erlaubniswerber zur Sammlung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen gemäß § 24a (1) AWG 2002 und an Personen, die im Zuge der Antragstellung als betrieblich Verantwortliche gemäß § 26. Abs. 6 AWG 2002 namhaft gemacht werden.Teilnahmevoraussetzung: Ein grundlegendes Basiswissen über das Abfallrecht und die Abfallwirtschaft im Sinne des AWG ist erforderlich.

Daher sollten die Kursteilnehmer:innen folgende Vorkenntnisse haben:
- die Absolvierung des abfallwirtschaftlichen Grundkurses des ÖWAV mit Abschlussprüfung zum:zur Abfallbeauftragen und Abfallberater:in oder gleichwertige Ausbildungen oder
- eine einschlägige Berufspraxis im Fachbereich „Abfallsammlung und -behandlung“ oder
- eine einschlägige techn., chem. oder jur. Ausbildung.
In Kooperation mit:
Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
 
Mitglieder des VÖEB und des FV Entsorgungs- und Ressourcenmanagement erhalten Mitgliederkonditionen!
Kosten: 
 (Preise ohne USt.)
Organisatorische Auskünfte:
Yvonne Nardon
Kursmanagerin
Tel. +43-1-535 57 20-92
ta.vaweo(a)nodran
 Fachliche Auskünfte:

DI Dr. Lukas Kranzinger
Bereichsleiter Abfallwirtschaft
Tel. +43-1-535 57 20-79
ta.vaweo(a)regniznark

 
 
 





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