27.04.23
Abwassertechnik-Ausbildungsordnung kundgemacht

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Abwassertechnik (Abwassertechnik-Ausbildungsordnung), BGBl. II Nr. 113/2023, wurde am 24. April 2023 kundgemacht.

Der Lehrberuf Abwassertechnik ersetzt den alten Lehrberuf Entsorgungs- und Recyclingfachmann/frau – Abwasser. Das neue Berufsbild weist die folgenden Kompetenzbereiche auf:

Fachliche Kompetenzbereiche:

  • Ökologie und Wasserwirtschaft (Ökologie; Rechtliche Grundlagen der Wasserwirtschaft),
  • Abwasserbehandlung (Grundlagen der Abwasserbehandlung; Bedienen und Überwachen von Abwasserbehandlungsanlagen; Automatisierung von Abwasserbehandlungsanlagen; Abfall, Abluft und Lärmschutz in Abwasserbehandlungsanlagen; Lagerung in Abwasserbehandlungsanlagen; Betriebsaufzeichnungen),
  • Abwasseranalytik (Labortechnische Grundlagen; Analytik),
  • Instandhaltung von Abwasserbehandlungsanlagen (Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Einrichtungen; Instandhaltung).

Fachübergreifende Kompetenzbereiche:

  • Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation (Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation; Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs; Branche des Lehrbetriebs; Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten; Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten; Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung; Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren; Kundenorientiertes Agieren),
  • Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten (Betriebliches Qualitätsmanagement; Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; Hygiene),
  • Digitales Arbeiten (Datensicherheit und Datenschutz; Software und weitere digitale Anwendungen; Digitale Kommunikation; Datei- und Ablageorganisation; Informationssuche und -beschaffung; Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen).

Die Verordnung tritt – mit Ausnahme der §§ 4 bis 13 – mit 1. Mai 2023 in Kraft, die §§ 4 bis 13 am 1. Jänner 2025.


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