12.04.24
Neue kommunale Abwasserrichtlinie (UWWTD) beschlossen
In der Plenartagung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments (ENVI) am 11. April 2024 wurde die neue kommunale Abwasserrichtlinie (UWWTD) beschlossen, die neue Vorschriften zur Verbesserung der Behandlung und Wiederverwendung kommunaler Abwässer vorsieht.
 
Mit 481 Ja-Stimmen, 79 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen nahm das Parlament die im Januar 2024 mit dem Rat erzielte Einigung zur Überarbeitung der EU-Normen für die Wasserwirtschaft und die Behandlung von kommunalem Abwasser an, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen.
 
Bis 2035 wird das kommunale Abwasser in allen Gemeinden ab einer Größe von 1.000 Einwohnergleichwerten (EW) vor Einleitung in die Umwelt einer Zweitbehandlung unterzogen. Bis 2039 wird die Drittbehandlung (d. h. die Entfernung von Stickstoff und Phosphor) in allen Kläranlagen ab 150.000 EW und bis 2045 in allen Anlagen ab 10.000 EW angewandt. Eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen ("quartäre Behandlung – 4. Reinigungsstufe ") wird für alle Anlagen über 150.000 EW (und über 10.000 EW auf der Grundlage einer Risikobewertung) bis 2045 verpflichtend sein.
 
Das Monitoring verschiedener Parameter im Bereich der öffentlichen Gesundheit (z. B. bekannte Viren und neu auftretende Krankheitserreger), chemischer Schadstoffe, einschließlich sogenannter "forever chemicals" (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen oder PFAS), Mikroplastik und antimikrobieller Resistenzen wird streng überwacht.
 
Mit der Richtlinie wird außerdem eine erweiterte Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Produkte eingeführt, um die Kosten für die quartäre Behandlung (zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser) zu decken. Mindestens 80 % der Kosten werden von den Herstellern getragen, ergänzt durch nationale Finanzmittel.
 
Die EU-Länder werden verpflichtet, die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser aus allen kommunalen Kläranlagen zu fördern, insbesondere in wasserarmen Gebieten, wo dies angebracht ist.
 
Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss der EU Rat im nächsten Schritt das Abkommen noch förmlich genehmigen.
 
Hintergrund:
Im Oktober 2022 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vor, um sie mit den politischen Zielen der EU in den Bereichen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Verringerung der Umweltverschmutzung in Einklang zu bringen. Die Rechtsvorschriften sind eine der wichtigsten Initiativen im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in den Bereichen Luft, Wasser und Boden.
 
Weitere Informationen befinden sich auf der Homepage des EU-Parlaments unter folgendem Link

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