05.08.25

AVG-Novelle in Begutachtung geschickt

Mit dem neuen Entwurf eines Bundesgesetzes, welches das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ändern soll, werden vor allem die Beschleunigung und Effizienz von Großverfahren angestrebt. Die Gesetzesbegutachtung läuft seit 25. Juli 2025 und endet per 5. September 2025.  

Die Novelle beinhaltet folgende Maßnahmen

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches für Großverfahren (bereits ab 50 anstatt 100 Beteiligten möglich) 

  • Einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (RIS) 

  • Entfall der Ediktalsperre (Großverfahren sollen auch während der Weihnachts- und Sommermonate durchgeführt werden können) 

  • Beschränkungen für weiteres Parteienvorbringen (Parteien, die sich am Verfahren durch Einwendungen beteiligt haben, sollen nicht unbeschränkt weiteres Vorbringen erstatten können) 

  • Keine feste Frist für die Erstellung der Verhandlungsschrift (Frist von 1 Woche fällt) 

  • Direkte Zahlung von Barauslagen durch die Antragssteller 

  • Zustellung des Bescheides durch Edikt 

Zurück

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

UVP-Recht in der Praxis 2025

Die diesjährige Fachtagung „UVP-Recht in der Praxis“ wurde am 13. November 2025 im Cape 10 abgehalten und bestätigte einmal mehr die hohe Dynamik des UVP-Rechts.

Seminarteaser "Abfallrecht für die Praxis"

Am 4. Dezember 2025 findet das Seminar "Abfallrecht in der Praxis" in Wien statt. 


Vission & Mission Statement der "Frauen in der Wasser- und Abfallwirtschaft" veröffentlicht

Die Vision und Mission wurden vom Kernteam der ÖWAV-Initiative "Frauen in der Wasser- und Abfallwirtschaft" formuliert, um den Bedarf an Gleichstellung in der Wasser- und Abfallwirtschaft zu benennen und Herausforderungen sichtbar zu machen.

Informationen zu Cookies auf ÖWAV-Seite: Diese Seite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum
Kontakt