05.08.25

AVG-Novelle in Begutachtung geschickt

Mit dem neuen Entwurf eines Bundesgesetzes, welches das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) ändern soll, werden vor allem die Beschleunigung und Effizienz von Großverfahren angestrebt. Die Gesetzesbegutachtung läuft seit 25. Juli 2025 und endet per 5. September 2025.  

Die Novelle beinhaltet folgende Maßnahmen

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches für Großverfahren (bereits ab 50 anstatt 100 Beteiligten möglich) 

  • Einheitliche elektronische Kundmachungsplattform (RIS) 

  • Entfall der Ediktalsperre (Großverfahren sollen auch während der Weihnachts- und Sommermonate durchgeführt werden können) 

  • Beschränkungen für weiteres Parteienvorbringen (Parteien, die sich am Verfahren durch Einwendungen beteiligt haben, sollen nicht unbeschränkt weiteres Vorbringen erstatten können) 

  • Keine feste Frist für die Erstellung der Verhandlungsschrift (Frist von 1 Woche fällt) 

  • Direkte Zahlung von Barauslagen durch die Antragssteller 

  • Zustellung des Bescheides durch Edikt 

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