Derzeit sind 96 % aller österreichischen Haushalte über Schmutz- und Mischwasserkanäle an ein Kanalnetz angeschlossen. Von diesen 96 % werden 1,5 % über Genossenschaften entsorgt, die restlichen 94,5 % liegen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Verbände.
Die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse führen aufgrund fehlender Schutzvorkehrungen (z.B. Rückstauklappe) dabei regelmäßig zu überfluteten Kellern. Nicht selten kommt es im Anschluss daran zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Frage, wer für die entstandenen Schäden verantwortlich ist bzw. haftet.
Vor diesem Hintergrund erarbeitete die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen vor kurzem einen Leitfaden zum Umgang mit Baubewilligungen iZm öffentlicher Kanalisation auf Privatgrund und (nachträglichem) Hochwasserschutz & Starkregenereignissen.
Dieser (rechtliche) Leitfaden für Gemeinden, Ziviltechniker:innen und Planer:innen setzt sich insbesondere
- mit der Haftung von Gemeinden im Zusammenhang mit (Hochwasser-)Schäden,
- mit der Haftung von Gemeinden für Schäden iZm öffentlicher Kanalisation, die auf Privatgrund verläuft (insbesondere Rückstauschäden), und
- den allfälligen Pflichten oder Möglichkeiten der Gemeinden, präventiv Schutzmaßnahmen iZm Naturkatastrophen und Starkregenereignissen zu setzen,
auseinander.
Demnach haftet grundsätzlich die Gemeinde für Schäden, die Liegenschaftseigentümern aus öffentlicher Kanalisation durch betriebstypische „unmittelbare Zuleitungen“ – sohin insbesondere durch einen Rückstau im Hauskanal – entstehen, nach § 364a ABGB verschuldensunabhängig.
Das Dokument behandelt überblicksartig die Rechtslage in den einzelnen Bundesländern und ist (in Kurz- und Langversion) unter dem folgenden
Link abrufbar.
Parallel dazu rief der ÖWAV seine Mitglieder über den Sommer 2025 dazu auf, Erfahrungsberichte zur Rückstauebenen-Haftungsproblematik sowie zum Ist-Zustand vorhandener vertraglichen Regelungen rückzumelden.
Die Ergebnisse aus den erhaltenen Rückmeldungen sowie der Leitfaden und „Best practice“ Beispiele zum haftungssicheren Umgang aus Salzburg und Innsbruck wurden am 25. September im Rahmen des ÖWAV-Webinars "Hauskanal - Rückstauproblematiken und Lösungsansätze" gemeinsam mit der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen präsentiert.
Webinar-Nachschau: Eine Aufzeichnung der Veranstaltung steht auf dem Youtube-Kanal des ÖWAV unter dem folgenden
Link zur Verfügung.
Zur Hauskanal-Thematik bietet der ÖWAV darüber hinaus seit dem Jahr 2022 unter der Leitung von DI Dr. Hanns Plihal, AEP Abwasser-Consulting Ertl & Plihal ZT GmbH, den ÖWAV-Ausbildungskurs „Hauskanalisation und Grundstücksentwässerung für Auftraggeber:innen“ an:
Dieser stellt eine Einführung in den ordnungsgemäßen Betrieb von Hauskanalisationen und Grundstücksentwässerungen sowie deren Wartung inkl. Überprüfung und Kontrolle von TV-Inspektionen und Sanierungen dar. Zudem bietet er Hilfestellungen bei der Abwicklung von Aufträgen im Rahmen der Instandhaltung von Hauskanalisationen und Grundstücksentwässerungen.
Der nächste Termin findet am 22.-23.10.2025 im Hotel „Mercure Salzburg City“ in Salzburg statt. Anmeldungen sind noch möglich. (
> Link)
(Im Bild: Manuela Scheidl, Roland Hohenauer und Wolfgang Scherz)