22.01.26

Aktueller Gesetzesdschungel durchleuchtet

Mit Ende des alten und Beginn des neuen Jahres erfolgten durch den Gesetzgeber mehrere Hände voll Kundmachungen und Aussendungen zur Begutachtung. Um nichts zu verspassen, folgt hier ein kurzer Überblick über die aktuellen und für die Mitglieder des ÖWAV relevanten Vorhaben: 
 
1) Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2018 geändert wird: 
 
Diese Novelle hat das Ziel, sowohl Transparenz als auch Rechtssicherheit in Vergabeverfahren zu stärken. Außerdem erfolgt damit eine Anhebung der Schwellenwerte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Vergabe. 
 
BGBl. I Nr. 121/2025 (kundgemacht am 30.12.2025)
 
2) Netz- und Informationssicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)
Mit dem NISG 2026 ist es nun – nach Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens – schlussendlich gelungen, die NIS2-Richtlinie in Österreich umzusetzen. Ziel des Gesetzes ist es, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und europaweit einheitliche Sicherheitsstandards zu etablieren. Die Regelungen betreffen insbesondere Betreiber kritischer Infrastrukturen – darunter auch die Sektoren Abwasser, Energie, Abfall und öffentliche Verwaltung. Nähere Details dazu finden Sie im News-Beitrag des ÖWAV.
 
BGBl. I Nr. 94/2025 (kundgemacht am 23.12.2025)
 
3) Änderung der Gewerbeordnung 1994 sowie des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen
Um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen umfasst. Ein zentraler Punkt darin ist, dass anerkannte NGOs ein Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten sollen. Weiters werden für den Bereich des Industrieunfallrechts die von der Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der Seveso III-Richtlinie übernommen.
 
BGBl. I Nr. 89/2025 (kundgemacht am 23.12.2025) 
 
4) Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle IE-R 2025)
Durch diese Novelle soll ein weiteres EU-Vertragsverletzungsfahren abgewendet werden. In diesem Fall geht es um besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das Mineralrohstoffgesetz fallen. Auch in diesem Bereich werden die Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert. Diese sollen auch dann Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage erheben können, wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt haben.
 
BGBl. I Nr. 90/2025 (kundgemacht am 23.12.2025)
 
5) Verordnung des BMLUK über die Verwertung und das Abfallende bestimmter Aushubmaterialien (Aushubverordnung)
 
Mit dieser Verordnung soll eine einfachere stoffliche Verwertung von Bodenaushub durch Festlegung von Qualitätsklassen (A1, A2, BA etc.) und Analysepflichten ermöglicht werden, um Deponierung zu vermeiden.
 
 
6) Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
 
Hauptgesichtspunkte dieses Entwurfs sind u.a. die Schaffung eines Verfahrens zur Feststellung der Nichtausübung des Gewerbes im Standort oder einer weiteren Betriebsstätte einer Gewerbeberechtigung, die Verfahrenskonzentration von Baugenehmigungen und Genehmigungen nach den Naturschutzgesetzen im gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, die Modernisierung der Nachweise der Erfüllung von Dokumentationspflichten sowie Erleichterungen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energie- und Mobilitätswende.
 
 
7) Vergaberechtliche Rundschreiben
 
 

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