
Die
ARGE Abwasser im ÖWAV hat ihre fachliche Stellungnahme zum aktuellen
JRC draft report on Energy Neutrality an die Europäische Kommission übermittelt.
Der Bericht dient als technische Grundlage für den Implementing Act der neuen EU‑Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) und legt die Methodik zur Berechnung der Energieautarkie von kommunalen Kläranlagen fest.
Die ARGE Abwasser begrüßt zentrale Grundsätze des Entwurfs, zeigt jedoch auch Korrekturbedarfe auf. Besonders wichtig sind dabei technische Realitätsnähe, methodische Konsistenz, technologie- und verursachergerechte Anrechnung sowie die klare Festlegung der Systemgrenzen.
Hintergrund UWWTD: Klare EU‑Vorgaben zur Energieautarkie bis 2045
Die neue UWWTD verpflichtet alle Mitgliedstaaten, dass kommunale Anlagen ab 10.000 EW bis spätestens 2045 vollständig energieautark werden:
• 20 % erneuerbare Eigen- oder „on‑behalf“-Energie bis 31.12.2030
• 40 % bis 2035
• 70 % bis 2040
• 100 % bis 2045, wobei
• max. 35 % nicht‑fossile zugekaufte Energie zulässig sind, wenn ein Land die vollständige Zielerreichung trotz nachweislich ausgeschöpfter Maßnahmen nicht schafft.
Diese Vorgaben gelten nicht für jede einzelne Anlage, sondern auf nationaler Ebene, was Flexibilität bei der Umsetzung ermöglichen soll.