Am 27. Juli 2021 wurde von der Bundesregierung das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – EAG-Paket durch das BGBl. Nr. 150/2021 kundgemacht. Durch die Erlassung des Bundesgesetztes wurde ein Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG) erlassen, sowie das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das Energielenkungsgesetz 2012, das Energie-Control-Gesetz, das Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz, das Starkstromwegegesetz 1968 und das Bundesgesetz über elektrische Leitungsanlagen, die sich nicht auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, geändert.
Das Ziel bis 2030 ist 100% des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern zu beziehen. Durch das EAG-Paket wurden die dafür nötigen Rahmenbedingungen in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht geschaffen.
Die wesentlichen Punkte des Bundesgesetzes bzw. die Änderungen der oben angeführten Gesetze:
• Einführung von Marktprämien zur Förderung der Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, fester Biomasse und Biogas
• Investitionszuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und Windkraftanlagen
• Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle
• Überarbeitung des Herkunftsnachweissystems sowie der Strom- und Gaskennzeichnung
• Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans
• Vereinfachter Netzanschluss und Netzzugang für Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
• Schaffung regulatorischer Freiräume für innovative Projekte
• Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen und für neu zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
• Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas
• Einrichtung einer Servicestelle für erneuerbare Gase
• Ermöglichung des Eigentums von Netzbetreibern an Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas sowie der Errichtung, Verwaltung und des Betriebs solcher Anlagen durch Netzbetreiber
• Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/692 (Erdgasbinnenmarkt-RL)
• Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1938 (Gas-SoS-VO)
• Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/941 (Strom-SoS-VO)
• Erweiterung der Regelungen zum Ladestellenverzeichnis
• Vorlage eines Dekarbonisierungspfades bei Antragstellung nach dem WKLG
• Festlegung ökologischer Kriterien bei Vergabe der Fördermittel nach dem WKLG
• Bewilligungsfreistellung für elektrische Leitungsanlagen bis 45 kV (ausgenommen Freileitungsanlagen über 1000 Volt)
Die Materialien dazu finden Sie unter folgendem
Link.