20.12.22
Vorstellung des ÖWAV-RB 221
Am 13. Dezember 2022 wurde das ÖWAV-Regelblatt 221 „Skipisten und Betrieb von Beschneiungsanlagen“ in Salzburg unter der Leitung von Ausschussleiter Dr. Gunther Suette vorgestellt. Die Ausübung des alpinen Wintersports als Freizeitbetätigung hat einen bedeutenden sozialen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen. Unbestritten stellt der Skitourismus mit seinen Skipisten und Beschneiungsanlagen jedoch auch einen Eingriff in die Natur dar und sollte daher unter Einhaltung der gebotenen Umweltschutzauflagen erfolgen. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Skiwinter sind sowohl die gute Schneelage als auch der gute Zustand der Skipisten. Diese sind hinsichtlich der Sicherheit für Pistenbenützende sowie ihrer Umweltauswirkungen entsprechend dem Stand der Technik auszuführen und zu betreiben. Mit der Neufassung des vorliegenden Regelblatts soll den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG Rechnung getragen werden.
 
 
Impressionen der Veranstaltung
(Fotos: ÖWAV)
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