11.07.23
Begutachtungsverfahren Abfallwirtschaft
Am 03. Juli 2023 wurde seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) der Entwurf der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen ausgesendet.
 
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n) und soll im Sinne einer Kreislaufwirtschaft und der Abfallhierarchie feuerfeste Abfälle, insbesondere Ofenausbruch, vermehrt bei der Herstellung feuerfester Werkstoffe zum Einsatz bringen.
  • Vorgaben an die Qualität und die Behandlung, um hochwertiges Recycling und ein hohes Maß an Umweltschutz sicherzustellen.
  • Unter Einhaltung dieser Vorgaben soll ein Abfallende erreicht werden.
 
Die Begutachtungsfrist für eine Stellungnahme endet mit Mittwoch, den 30. August 2023.
 
Hier der Link zu den Unterlagen.
 
 
 
Auch auf europäischer Ebene tut sich einiges. So hat die Europäische Kommission unter folgendem LINK einen Vorschlag für eine Änderung der Abfallrahmenrichtlinie veröffentlicht.
 
Hauptelemente des Vorschlags sind Textilien und Lebensmittelabfälle.
 
Das BMK ersucht allfällige Stellungnahmen zu diesem Vorschlag bis zum 7. August 2023 an die Abt. V/2, v2@bmk.gv.at zu übermitteln. 
 

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